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Verschärfte Mietpreisbremse soll noch dieses Jahr kommen

Archivmeldung vom 21.04.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.04.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Katarina Barley (2017)
Katarina Barley (2017)

Foto: © Superbass / CC BY-SA 4.0 (via Wikimedia Commons)
Lizenz: CC BY-SA 4.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Justizministerin Katarina Barley hat rasche Korrekturen an der Mietpreisbremse zugesagt. "Wir wollen die Mietpreisbremse deutlich schärfer stellen. Das neue Gesetz soll noch in diesem Jahr in Kraft treten", sagte sie SPD-Politikerin den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. "Wir werden es den Mietern ermöglichen, durch die Auskunftspflicht für Vermieter die Vormiete zu erfahren. So bekommen sie endlich ein Instrument an die Hand, um bei den schwarzen Schafen unter den Vermietern Einspruch einzulegen."

Außerdem werde sichergestellt, dass Modernisierungen nicht mehr so stark auf die Mietpreise durchschlagen, so die Ministerin. "Wer modernisiert, um Mieter loszuwerden, darf damit nicht ungeschoren davon kommen und muss auch entsprechend belangt werden können." Barley trat zugleich Bedenken beim Koalitionspartner Union entgegen, die geplante Musterfeststellungsklage könnte sich auswirken wie Sammelklagen in den USA. "Diese Befürchtungen sind wirklich unbegründet. Wir haben hier klare Leitplanken eingezogen, die eine Klageindustrie verhindern", sagte sie.

Die Ministerin rief die Union dazu auf, ihren Widerstand gegen den Gesetzentwurf zur Musterfeststellungsklage aufzugeben. "Die Zeit drängt - gerade mit Blick auf den VW-Diesel-Skandal. Die Ansprüche verjähren", sagte sie. "Die Musterfeststellungsklage soll spätestens zum 1. November in Kraft treten. Die Geschädigten dürfen am Ende nicht die Dummen sein." Das Konzept sehe vor, dass nicht einzelne Bürger klagen müssten, sondern ein klagebefugter Verband. "Das können die Verbraucherzentralen sein oder bei Mietfragen auch der Mieterbund", sagte Barley. "Für Geschädigte, die sich bei einem Verfahren anmelden, entstehen keine Kosten."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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