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Wegen "Notbremse": Düsseldorfer Verwaltungsgerichtspräsident übt scharfe Kritik an Merkel

Archivmeldung vom 03.05.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 03.05.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Verwaltungsgericht Düsseldorf im Stahlhof (Symbolbild)
Verwaltungsgericht Düsseldorf im Stahlhof (Symbolbild)

Lizenz: Public domain
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Durch die Bundes-"Notbremse" können einzelne Regelungen nur noch vom Bundesverfassungsgericht entschieden werden. Kanzlerin Merkel wollte darin einen Vorteil im Kampf gegen Corona sehen. Dieses Vorgehen erntet jedoch scharfe Kritik von den Verwaltungsgerichten. Dies berichtet das Magazin "RT DE".

Weiter berichtet RT DE: "Seit Samstag vergangener Woche greift in zahlreichen Städten und Landkreisen die sogenannte Corona-"Notbremse" des Bundes. Betroffen sind Gebieten, wo die Sieben-Tage-Inzidenz – 100 oder mehr neue Corona-Fälle pro 100.000 Einwohner binnen einer Woche – über dem Wert von 100 lag. Die erst jüngst vom Bundestag und Bundesrat beschlossenen Neuregelungen des Infektionsschutzgesetzes sehen dann unter anderem nächtliche Ausgangssperren vor. Und jene sind besonders umstritten.

Doch ein entscheidender Punkt des erweiterten Bundesgesetzes ist jedoch, dass man gegen einzelne Regelungen nur noch vor dem Bundesverfassungsgericht klagen kann – nicht mehr vor den einzelnen Verwaltungsgerichten. Letzten Monat setzte bereits die rheinland-pfälzische Landeshauptstadt Mainz eine abendliche Ausgangssperre aus, nachdem das Verwaltungsgericht in einem Eilverfahren die aufschiebende Wirkung angeordnet hatte. 

In einem Gespräch mit Kulturschaffenden am Dienstag verwies Bundeskanzlerin Angela Merkel nochmals darauf, dass durch das neue Bundesgesetz unter anderem ein Flickenteppich an Regeln verhindert wird. Zudem sagte Merkel: "Wir haben nicht mehr die unterschiedlichen Verwaltungsgerichts-Entscheidungen." Doch für diese Betrachtungsweise erntet sie nun scharfe Kritik.

Der Präsident des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts, Andreas Heusch, sagte: "Wenn die Bundeskanzlerin es als Mehrwert sieht, dass die Verwaltungsgerichte ausgeschaltet werden, dann frage ich mich, was für ein Verständnis von Rechtsstaat sie hat."

Wie die Rheinische Post berichtet, erklärte Heusch bei einem Jahresgespräch des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts, dass sich gerade in den letzten Monaten "die Bedeutung der Verwaltungsgerichte für den Rechtsstaat gezeigt" habe. Man habe immer mit Augenmaß entschieden. Der Verwaltungspräsident fügte hinzu: "Die sogenannte Bundes-'Notbremse' berührt die Grundfeste des Rechtsstaats."

Kritik gab es auch von der Vizepräsidentin, Nicola Haderlein, die die Bundes-"Notbremse" als "Beschneidung des Rechtsweges" bezeichnete. "Die Verfassungswidrigkeit springe ins Auge", so Haderlein. Laut dem Bericht der Rheinischen Post führte sie auch an, dass die "Notbremse" gegen Artikel 2 Absatz 1 des Grundgesetzes verstoße, demnach gegen die freie Entfaltung der Persönlichkeit. Weiter soll sie erklärt haben, dass man Grundrechte nicht durch ein Gesetz einschränken könne, sondern nur aufgrund eines Gesetzes. Bei der Bundes-"Notbremse" sei dies aber nicht geboten, wird Haderlein in dem Bericht zitiert.

Quelle: RT DE

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