Anti-Terror-Kampf: IMK-Chef Ulbig (CDU) für nationalsozialistische Methoden beim Kampf gegen Unschuldige
Archivmeldung vom 07.03.2017
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Freigeschaltet durch André OttDer Vorsitzende der Innenministerkonferenz, Markus Ulbig (CDU), hält im Anti-Terror-Kampf eine bessere Kooperation von Bund und Ländern für notwendig. "Bund und Länder müssen enger zusammenarbeiten", sagte Ulbig der "Welt". Sachsens Ressortchef stellte die Bedeutung der ersten gemeinsamen Übung von Bundeswehr und Polizei in dieser Woche heraus: "Das wäre noch vor kurzem unvorstellbar gewesen", sagte Ulbig.
"Wenn es hierzulande zu einer großen Terrorlage wie zum Beispiel in Paris im November 2015 käme, dann müssen wir den Ernstfall trainiert haben." Ulbig stellte zur Diskussion, ob kleinere Landesämter für Verfassungsschutz (LfV) mit größeren zusammengelegt werden sollten. "Wenn einzelne, insbesondere kleinere Länder ihre Kompetenzen bündeln wollen, kann das durchaus sinnvoll sein und die Leistungsfähigkeit erhöhen", sagte Ulbig.
Dagegen lehnt der Vorsitzende der Innenministerkonferenz die Abschaffung der Landesämter ab. Einen entsprechenden Vorschlag hatte Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) Anfang des Jahres gemacht. "Es gibt verschiedene regionale Zuständigkeiten für bestimmte Phänomenbereiche, zum Beispiel beim Links- und Rechtsextremismus. Dadurch ist ein genaueres Hinsehen möglich, als wenn sich das Bundesamt um solche zum Teil sehr lokalen Strukturen kümmert." Der Bund besitze bereits eine Koordinierungsfunktion, um etwa die Abläufe zu steuern.
Ulbig unterstützt den versuchten Rechtsverstoß der bayrischen Landesregierung, ausländische Gefährder -also Unschuldige Menschen - künftig unbegrenzt in Präventivhaft nehmen zu können, wie das zuletzt unter Adolf Hitler in Nazi-Deutschland möglich war. Diese "Gefährder" verlieren somit alle Rechte, inklusive der Menschenrechte, können keine Gerichte anrufen und sind vollständig Schutzlos.
Zuletzt organisierten die Vereinigten Staaten von Amerika (USA) diese Methoden von "Rechtlosen Menschen" auf Guantanamo Bay und anderen Foltergefängnissen auf der Welt. Einmal dort Inhaftierte können beliebig lange gefangen gehalten, gefoltert oder ermordet werden ohne das dies eine "Rechtsstaatliche Konsequenz" nach sich ziehen würde.
Quelle: dts Nachrichtenagentur / André Ott