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Staatsrechtler hält Negativzinsen-Verbot für möglich

Archivmeldung vom 22.08.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 22.08.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Gesetze, Gesetzestexte, Gesetzbücher und Gesetzeflut (Symbolbild)
Gesetze, Gesetzestexte, Gesetzbücher und Gesetzeflut (Symbolbild)

Bild: Martin Moritz / pixelio.de

Der Staatsrechtler Joachim Wieland hält ein Verbot von Negativzinsen auf Guthaben unter bestimmten Voraussetzungen für möglich. Zwar würde eine solches Verbot in die Vertragsfreiheit und damit in die Berufsfreiheit der Banken eingreifen, sagte der Professor an der Universität für Verwaltungswissenschaften in Speyer dem "Handelsblatt".

Jedoch sei der Eingriff gerechtfertigt, "wenn er verhältnismäßig wäre, insbesondere einem vernünftigen Zweck diente". Den Schutz kleinerer Anleger könne der Gesetzgeber als "vernünftigen Zweck" ansehen. "Zumutbar und damit verhältnismäßig dürfte der Eingriff für die Banken so lange sein, wie diese mit den Guthaben Erträge erwirtschaften können. Das dürfte gegenwärtig noch der Fall sein", so Wieland.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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