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Union will Verbrauchern Sonderkündigungsrecht bei Zwei-Jahres-Verträgen einräumen

Archivmeldung vom 24.08.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 24.08.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Papier, Vertragsbuch, Wut & Egal (Symbolbild)
Papier, Vertragsbuch, Wut & Egal (Symbolbild)

Bild: pixelio.de, S. Hofschläger

Im monatelangen Streit über ein Verbot von Zwei-Jahres-Verträgen für Fitnessstudios oder Partnerschaftsvermittlungen versucht die Unionsfraktion, einen Kompromiss zwischen dem Bundeswirtschafts- und -justizministerium zu finden.

Der Verbraucherschutzbeauftragte der CDU-/CSU-Bundestagsfraktion Sebastian Steineke schlägt vor, dass es zwar bei den 24-Monats-Verträgen bleiben soll, Kunden aber in bestimmten Notlagen ein Sonderkündigungsrecht bekommen sollen. "Es muss möglich sein, dass man einen Zwei-Jahres-Vertrag etwa im Fitnessstudio vorzeitig beenden kann, wenn man aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr trainieren kann oder umzieht", sagte Steineke dem Tagesspiegel.

Quelle: Der Tagesspiegel (ots)

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