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Betreuungsgeld auch für Hartz-IV-Empfänger

Archivmeldung vom 19.10.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.10.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Gerd Altmann/moshxl.de / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann/moshxl.de / pixelio.de

Das in der Koalition verabredete Betreuungsgeld soll auch Hartz-IV-Empfängern zugutekommen. Dies gelte aber nur, wenn die Hartz-IV-Empfänger das Geld direkt in einen Riester-Vertrag oder in eine Vorsorge für künftige Bildungskosten stecken, berichtet die "Rheinische Post" unter Berufung auf Fraktionskreise.

Die Koalition steht nach Informationen der Zeitung bei den Verhandlungen um das Betreuungsgeld kurz vor dem Durchbruch. Demnach soll das Betreuungsgeld wahlweise in bar oder eben für die private Altersvorsorge beziehungsweise für Bildungsinvestitionen gezahlt werden. Wer sich für einen Riester-Vertrag oder für das Bildungssparen entscheidet, soll zusätzlich 15 Euro pro Monat erhalten.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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