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Öffentliches Finanzvermögen übersteigt 2020 erstmals 1,0 Billionen Euro

Archivmeldung vom 16.09.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.09.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Statistisches Bundesamt
Statistisches Bundesamt

Bild: Eigenes Werk /OTT

Der Öffentliche Gesamthaushalt (Bund, Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände sowie Sozialversicherung einschließlich aller Extrahaushalte) wies gegenüber dem nicht-öffentlichen Bereich zum Jahresende 2020 ein Finanzvermögen von 1 029,3 Milliarden Euro auf. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, hat sich das Finanzvermögen damit gegenüber den revidierten Ergebnissen zum Jahresende 2019 um 5,7 % oder 55,1 Milliarden Euro erhöht.

Der erstmalige Anstieg auf einen Wert über 1,0 Billionen Euro ist insbesondere durch nicht abgeflossene Mittel aus Kreditaufnahmen des Bundes in der Corona-Krise begründet. Zum nicht-öffentlichen Bereich gehören Kreditinstitute und der sonstige inländische und ausländische Bereich, zum Beispiel private Unternehmen im In- und Ausland.

Bund erhöht sein Vermögen um 74,3 Milliarden Euro

Das Finanzvermögen des Bundes erhöhte sich 2020 im Vergleich zum Vorjahr um 22,8 % beziehungsweise 74,3 Milliarden Euro auf 400,5 Milliarden Euro. Diese Entwicklung ist insbesondere durch die erhöhte Kreditaufnahme des Bundes zur Finanzierung von Maßnahmen zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie verursacht. Da diese Mittel bis zum Jahresende noch nicht abgeflossen waren, erhöhten sich vorübergehend die Sichteinlagen des Bundes. Diese noch nicht abgeflossenen Mittel aus Kreditaufnahmen schlagen sich teilweise in einem erhöhten Schuldenstand nieder (zum Schuldenstand des Öffentlichen Gesamthaushalts zum Jahresende 2020 siehe Pressemitteilung Nr. 357 vom 28. Juli 2021).

Vermögen der Länder konstant, Gemeinden mit Vermögensaufbau um 3,8 Milliarden Euro

Das Finanzvermögen der Länder und Gemeinden/Gemeindeverbände entwickelte sich unterschiedlich. Die Länder wiesen im Vergleich zum Vorjahr ein nahezu identisches Finanzvermögen in Höhe von 260,6 Milliarden Euro nach (0,0 % beziehungsweise -8,0 Millionen Euro). Die Gemeinden und Gemeindeverbände verzeichneten hingegen zum Jahresende 2020 einen Anstieg des Finanzvermögens um 1,8 % beziehungsweise 3,8 Milliarden Euro gegenüber dem Vorjahr auf 214,2 Milliarden Euro.

Entwicklung in den einzelnen Ländern sehr unterschiedlich

In den einzelnen Ländern entwickelten sich die Finanzvermögen dabei sehr unterschiedlich (jeweils Land und Gemeinden/Gemeindeverbände zusammen betrachtet). Bremen verzeichnete mit +55,8 % den größten prozentualen Anstieg des Finanzvermögens, gefolgt von Berlin (+26,7 %) und Niedersachsen (+24,3 %). Der starke Anstieg in Bremen ist hauptsächlich in einer Erhöhung der zu hinterlegenden Barsicherheiten für Derivat-Geschäfte begründet. Die größten prozentualen Rückgänge des Finanzvermögens waren in Bayern (-27,1 %), Thüringen (-8,1 %) und Sachsen-Anhalt (-6,9 %) zu verzeichnen. Die Entwicklung in Bayern und in Thüringen war maßgeblich durch einen jeweils aus dem Berichtskreis der Finanzvermögenstatistik ausgeschiedenen Extrahaushalt bestimmt. Ohne diesen Sondereffekt wäre das Finanzvermögen in Bayern (+0,3 %) und Thüringen (+3,2 %) im Vergleich zu 2019 gestiegen.

Sozialversicherung mit starkem Abbau des Finanzvermögens um 13 %

Die Sozialversicherung wies zum Ende des Kalenderjahres 2020 ein Finanzvermögen beim nicht-öffentlichen Bereich von 154,0 Milliarden Euro auf. Dies entsprach im Vergleich zum Vorjahr einem Rückgang von 23,0 Milliarden Euro beziehungsweise 13,0 %. Diese Entwicklung war maßgeblich durch den Abbau von Finanzreserven für die Finanzierung des Kurzarbeitergelds im Rahmen der Corona-Pandemie bei der Bundesagentur für Arbeit geprägt.

Methodische Hinweise:

Zum Finanzvermögen des Öffentlichen Gesamthaushalts beim nicht-öffentlichen Bereich zählen die Vermögenspositionen Bargeld und Einlagen, Wertpapiere vom nicht-öffentlichen Bereich, Ausleihungen (vergebene Kredite) an den nicht-öffentlichen Bereich, Anteilsrechte an Einheiten außerhalb des Sektors Staat sowie die sonstigen Forderungen gegenüber dem nicht-öffentlichen Bereich.

Quelle: Statistisches Bundesamt (ots)


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