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Steineke: Haushaltsentwurf 2021 stärkt den Verbraucherschutz

Archivmeldung vom 01.10.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 01.10.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Sebastian Steineke (2019)
Sebastian Steineke (2019)

Foto: Olaf Kosinsky
Lizenz: CC BY-SA 3.0 de
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Zu dem im Regierungsentwurf für den Haushalt 2021 enthaltenen Etat für das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz erklärt der Verbraucherschutzbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Sebastian Steineke: "Der Etat des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz soll laut Haushaltsentwurf im nächsten Jahr auf 952,2 Mio. Euro steigen."

Steineke weiter: "Im Vergleich zum Haushalt 2020 ist dies ein Zuwachs von 32,4 Mio. Euro und damit um rund 3,5 Prozent. Dies ist ein gutes und wichtiges Signal und zeigt, dass uns Verbraucherthemen als Koalition weiter am Herzen liegen. Ich freue mich, dass der Haushaltsentwurf weiterhin eine Vorsorge in Höhe von 113,7 Mio. Euro enthält, um Entschädigungszahlungen an die von den Pleiten von Thomas Cook und Tour Vital betroffenen Verbraucherinnen und Verbraucher zu leisten.

Wir hoffen jetzt sehr zeitnah auf einen Entwurf des Bundesjustizministeriums für die dringend notwendige Reform des Pauschalreiserechts. Beim Thema Rückerstattung der Ticketpreise bei ausgefallenen Flügen müssen wir auf jeden Fall verhindern, dass Verbraucherinnen und Verbraucher kein Geld bekommen, weil Airlines auf ihre wirtschaftliche Lage verweisen und eine Erstattung trotz Anspruch verweigern. Falls die Airlines uns hier nicht entgegenkommen, werden wir zeitnah darüber sprechen müssen, wie wir die zivilrechtliche Durchsetzung von Verbraucheransprüchen im Flugverkehr für die Zukunft generell verbessern können. Wir haben als Union bereits Vorschläge zur Fälligkeit der Zahlungen gemacht.

Ein Projekt der Koalition, das im Bereich Verbraucherschutz ebenfalls noch aussteht, ist das Gesetz zu den fairen Verbraucherverträgen. Knackpunkt ist hier die vom Bundesjustizministerium geplante Regelung zu den Vertragslaufzeiten. Die vorgesehene gesetzliche Verkürzung stößt nicht nur bei den betroffenen Unternehmen auf viel Kritik, sie ist in dieser Form auch nicht vereinbart. Unter Verbrauchern stößt diese Verkürzung auf breite Ablehnung. Im Hinblick auf die sonstigen im Gesetz vorgesehenen wichtigen Themen wie beispielsweise die unerlaubte Telefonwerbung rate ich dringend dazu, die Beratungen zu forcieren und Kompromisse einzugehen oder hilfsweise die Regelung zu den Vertragslaufzeiten herauszulösen. Den Verbrauchern ist jedenfalls nicht geholfen, wenn wir hier überhaupt nicht weiterkommen."

Quelle: CDU/CSU - Bundestagsfraktion (ots)

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