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WAZ: NRW-Flüchtlingsministerium: Bleiberecht an Einkommen zu koppeln, "ignoriert Rechtslage"

Freigeschaltet am 04.01.2025 um 06:42 durch Mary Smith
Josefine Paul
Josefine Paul

Von <a rel="nofollow" class="external text" href="https://www.flickr.com/people/31484439@N04">Bündnis 90/Die Grünen Nordrhein-Westfalen</a> - <a href="//commons.wikimedia.org/wiki/Flickr" class="mw-redirect" title="Flickr">Flickr</a>: <a rel="nofollow" class="external text" href="https://www.flickr.com/photos/31484439@N04/7030341005">Listenplatz 19: Josefine Paul</a>, CC BY-SA 2.0, Link

Der Ruf aus der CSU nach einer deutlich schärferen Migrationspolitik ist von der schwarz-grünen Landesregierung als teilweise unrealistisch zurückgewiesen worden. "Die aktuelle Forderung, das Bleiberecht von Zuwanderern künftig an deren auskömmliches Einkommen zu koppeln, ist stark pauschaliert und ignoriert zum Teil die aktuelle Rechtslage", sagte eine Sprecherin von NRW-Flüchtlingsministerin Josefine Paul (Grüne) der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung (WAZ).

Nach dem Willen der CSU sollen Zugewanderte künftig nur noch in Deutschland bleiben dürfen, wenn sie ein auskömmliches Einkommen nachweisen können. Bei ihrer Winterklausur will die CSU-Landesgruppe im Bundestag kommende Woche ein entsprechendes Positionspapier beschließen.

In NRW gibt es Zweifel an Sinn und Umsetzbarkeit solcher Forderungen. So müssten etwa Personen, denen im Rahmen eines Asylverfahrens ein Schutzstatus zuerkannt worden ist, ihren Lebensunterhalt nicht sichern, so das Flüchtlingsministerium. Die Gewährung des humanitären Schutzes stehe hier im Vordergrund. Gleichwohl sei die Arbeitsmarktintegration auch bei dieser Personengruppe ein zentrales Anliegen der Landesregierung.

Bei Flüchtlingen mit Duldungsstatus wiederum, die dauerhaft bleiben wollen, verlange das Aufenthaltsgesetz schon heute eine "überwiegende Sicherung des Lebensunterhalts durch Erwerbstätigkeit".

Bei den meisten Geduldeten gibt es in der Regel Abschiebehindernisse wie soziale Härten oder fehlende Reisedokumente. "Ein fehlendes Einkommen ändert an diesem Befund nichts", so das NRW-Flüchtlingsministerium.

Quelle: Westdeutsche Allgemeine Zeitung (ots)

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