Verwaltungsgericht: Beobachtung von Bodo Ramelow rechtmäßig
Archivmeldung vom 21.07.2010
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDas Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Beobachtung des Linken-Abgeordneten Bodo Ramelow am Mittwoch für rechtmäßig erklärt. Der Politiker hatte zuvor gegen die Sammlung personenbezogener Informationen über ihn durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) geklagt.
Die beiden Vorinstanzen hatten dem Thüringer Landtagsabgeordneten Recht gegeben, die Leipziger Richter wiesen die Klage nun aber ab. Ausschlaggebend für die Entscheidung des Verwaltungsgerichts seien "tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen der Partei DIE LINKE". So rechtfertige Ramelows Tätigkeit in den Parteien PDS, Linkspartei.PDS und DIE LINKE "die Erhebung von Informationen über ihn durch das BfV im Wege der offenen Beobachtung".
Quelle: dts Nachrichtenagentur