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Fünf-Prozent-Klausel bei Kommunalwahlen Staatsrechtler Battis begrüßt Karlsruher Urteil

Archivmeldung vom 13.02.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.02.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Der Berliner Staatsrechtler Ulrich Battis hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Abschaffung der Fünf-Prozent-Klausel bei Kommunalwahlen in Schleswig-Holstein begrüßt. "Das war zu erwarten", sagte er der in Halle erscheinenden "Mitteldeutschen Zeitung" (Donnerstag-Ausgabe).

"Die Prozent-Hürde ist gleichheitswidrig, weil sie verfälscht. Man hat gesagt, das ist gerechtfertigt als Erfahrung aus der Weimarer Republik, um ein arbeitsfähiges Parlament zu haben. Aber auf kommunaler Ebene gibt es überhaupt keine Parlamente. Das ist Kommunalverwaltung. Und deshalb bedarf es nicht des hohen politischen Schutzes, dessen es für Parlamente bedarf. Das ist der innere Grund für diese Entscheidung." Battis erklärte weiter: "In fast allen Ländern gibt es die Fünf-Prozent-Hürde nicht mehr. Deshalb sind die Konsequenzen eher bescheiden." Dass die Fünf-Prozent-Hürde bei Parlamentswahlen weiter erforderlich sei, zeige das Beispiel Italien, betonte der Rechtsprofessor von der Berliner Humboldt-Universität. Ihr Fehlen sorge dort für ein zersplittertes Parteiensystem und entsprechend instabile Regierungen.

Quelle: Mitteldeutsche Zeitung

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