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Börnsen/Philipp: Roland Jahn - eine ausgezeichnete Wahl für ganz Deutschland

Archivmeldung vom 27.01.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.01.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Fabian Pittich
Beatrix Phillip / Bild: cducsu.de
Beatrix Phillip / Bild: cducsu.de

Morgen wählt der Deutsche Bundestag den früheren DDR-Bürgerrechtler Roland Jahn zum neuen Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR. Dazu erklären der kultur- und medienpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Wolfgang Börnsen (Bönstrup) und die zuständige Berichterstatterin Beatrix Philipp: "Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion unterstützt geschlossen die Wahl Roland Jahns zum neuen Beauftragten für die Stasiunterlagen. Der 57jährige Journalist, schon bisher in leitender Funktion tätig, garantiert durch seinen unerschrockenen Einsatz als Bürgerrechtler hohe persönliche Glaubwürdigkeit"

Philipp weiter: "Da er sich erst als Bürger der DDR und anschließend als Journalist nach seiner erzwungenen Ausreise aus der DDR mutig gegen das SED-Unrecht einsetzte, ist er ein besonders geeigneter und überzeugender Nachfolger von Marianne Birthler. Durch sein "fast geteiltes" Leben in Ost- wie Westdeutschland hat Jahn zudem ein vertieftes Bürgerverständnis für das gesamte Land, sodass er über die Voraussetzungen verfügt, die BStU in Zukunft als eine gesamtdeutsche Einrichtung auszurichten. Roland Jahn hat die Fähigkeiten, die überzeugende und erfolgreiche Tätigkeit der beiden bisherigen Behördenleiter, Marianne Birthler und Joachim Gauck, fortzusetzen. Die Union begrüßt, dass die Oppositionsfraktionen sich dem Vorschlag der Koalition angeschlossen haben, sodass der neue Beauftragte über eine breite parlamentarische Rückendeckung verfügt. Wir erwarten, dass Roland Jahn auch in seiner zukünftigen Tätigkeit diesen Rückhalt bekommt. Die Union bleibt bei ihrer Auffassung, die Überprüfungsfristen im Stasiunterlagengesetz bis zum Jahr 2019 zu verlängern. Nur so kann auch in Zukunft der Wahrheit und den Opfern der Stasi Rechnung getragen werden."

Quelle: CDU/CSU - Bundestagsfraktion

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