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CDU-Innenexperte Bosbach hält neues NPD-Verbotsverfahren für unausweichlich

Archivmeldung vom 12.11.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.11.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Wolfgang Bosbach Bild: CDU/CSU-Fraktion
Wolfgang Bosbach Bild: CDU/CSU-Fraktion

Der Vorsitzende des Bundestags-Innenausschusses, Wolfgang Bosbach (CDU), hält ein neues NPD-Verbotsverfahren für unausweichlich. "Meiner Überzeugung nach wird ein erneutes NPD-Verbotsverfahren kommen", sagte er der "Mitteldeutschen Zeitung" - "und zwar auch deshalb, weil es einige gibt, die sagen: Wenn wir den Antrag nach monatelangen Vorbereitungen nicht stellen, dann hat das schon fast die Qualität einer erneuten Niederlage in Karlsruhe."

Bosbach fügte aber hinzu: "Meine Begeisterung hält sich in Grenzen. Denn ein erneutes Scheitern wäre eine riesige Blamage für den Staat und ein großer Propagandaerfolg für die NPD." Die Risiken seien erheblich. Und die NPD habe während des gesamten Verfahrens eine Plattform für ihre Propaganda. Sachsen-Anhalts Innenminister Holger Stahlknecht (CDU) hatte sich am Wochenende vehement für ein Verbot stark gemacht. Bosbach glaubt, dass die Entscheidung beim Treffen der Ministerpräsidenten im Dezember fällt.

Verfassungsamtsschef Maaßen warnt vor Risiken eines NPD-Verbots

Der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Hans-Georg Maaßen, warnt eindringlich vor den Risiken eines NPD-Verbotsverfahrens. "Das Risiko ist hoch, dass ein Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht scheitert. Oder, dass die NPD vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte einen Sieg erringt und als zulässige Partei eingestuft wird", sagte Maaßen der "Welt".

Diese Risiken müsse die Politik sehr genau abwägen. "Dabei sollte berücksichtigt werden, dass ein Verbot zwar Strukturen und Logistik der NPD zerschlägt, auf der anderen Seite aber ein Verbot gewaltbereiten Rechtsextremisten Zulauf bescheren könnte, denn das rechtsextremistische Gedankengut kann ja nicht verboten werden", erläuterte Maaßen seine Skepsis. Nach seiner Ansicht könnte die NPD das Scheitern eines solchen Verfahrens propagandistisch für sich ausschlachten. "Das wäre ein Ritterschlag für die NPD. Sie hätte dann als einzige Partei in Deutschland das höchst-richterliche Siegel, nicht verfassungsfeindlich zu sein", sagte Maaßen.

2003 war ein erstes Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert, weil der Verfassungsschutz in den Führungsebenen der NPD zu viele V-Leute hatte. Dieses Mal soll die "Materialsammlung" der Innenminister gegen die rechtsextremistische Partei kein Material von V-Leuten enthalten. Die Innenministerkonferenz will Anfang Dezember in Rostock über einen Gang nach Karlsruhe entscheiden.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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