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Ex-Verfassungsrichterin kritisiert Wahlrechtsreform

Archivmeldung vom 27.08.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.08.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Gesetze, Gesetzestexte, Gesetzbücher und Gesetzeflut (Symbolbild)
Gesetze, Gesetzestexte, Gesetzbücher und Gesetzeflut (Symbolbild)

Bild: Martin Moritz / pixelio.de

Die ehemalige Verfassungsrichterin Gertrude Lübbe-Wolff hat die Minireform des Wahlrechts für die Bundestagswahl 2021 kritisiert. "Das größte Problem ist, dass man die ganze Zeit hat verstreichen lassen, mit deren Fehlen jetzt entschuldigt werden soll, dass nichts Besseres herausgekommen ist", sagte Lübbe-Wolff dem "Handelsblatt".

Es laufe "auf eine ziemlich kleine Katzenwäsche hinaus". Nach jahrelangem Streit hatten sich die Spitzen von CDU/CSU und SPD am Dienstagabend auf eine Wahlrechtsreform geeinigt, um ein weiteres Aufblähen des Bundestags zu verhindern. Für die Wahl 2021 sind einzelne Maßnahmen vorgesehen. Erst für die Wahl 2025 soll es grundlegende Neuerungen geben.

Die frühere Verfassungsrichterin Lübbe-Wolff, die mit dem Bundesverfassungsgericht das Bundeswahlgesetz zweimal kippte, sieht vor allem das Vorhaben kritisch, die Überhangmandate "teilweise" mit Listenmandaten zu verrechnen. Dazu gebe es die Festlegung, dass "zugleich eine föderal ausgewogene Verteilung gewährleistet" sein soll. "Genau da liegt aber der Hase im Pfeffer", sagte Lübbe-Wolff. "Denn eine Anrechnung von Überhangmandaten auf Listenmandate ist nicht in dem Land möglich, in dem die Überhangmandate angefallen sind." Das Problem besteht demnach gerade darin, dass dort mehr Direktmandate gewonnen wurden als der betreffenden Partei in dem Land nach ihrem Zweitstimmenanteil zustehen. "Listenmandate, auf die man etwas anrechnen könnte, fallen daher für diese Partei gar nicht an", so die Juristin. Auch die Wirkung des zusätzlich vorgesehenen Verzichts auf "bis zu drei" Überhangmandate sei offen: "Je nach Interpretation bringt auch diese geplante Ausgleichsbegrenzung keinen großen Begrenzungseffekt für die Größe des Bundestages."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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