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Unionsfraktion dringt auf Deckelung der Mandatszahl im Bundestag

Archivmeldung vom 25.03.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 25.03.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Reichstagsgebäude (Bundestag)
Reichstagsgebäude (Bundestag)

Von Jürgen Matern - Eigenes Werk (JMatern_071104_8454-8458_WC.jpg), CC BY-SA 3.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=3064083

Die Unions-Bundestagsfraktion dringt auf eine Reform des Wahlrechts mit einer Deckelung der Mandatszahl, um eine Vergrößerung des Bundestags zu verhindern. Die nötige Wahlrechtsreform dürfe nicht aus parteipolitischem Egoismus heraus sabotiert werden, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Michael Grosse-Brömer (CDU), den Zeitungen der Funke-Mediengruppe.

"Daher erwarte ich, dass sich nach der CDU/CSU-Fraktion jetzt auch die SPD und die Oppositionsparteien dem Vorschlag des Bundestagspräsidenten anschließen, die Größe des Bundestags auf maximal 630 Abgeordnete zu begrenzen, indem nicht mehr alle Überhangmandate ausgeglichen werden", sagte der CDU-Politiker. Ein solcher Vorschlag sei fair und entspreche den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts.

Grosse-Brömer reagierte damit auf einen Appell des Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle. Er hatte in den Funke-Zeitungen für eine Reform des Wahlrechts plädiert und gewarnt, ein 700 Abgeordnete umfassender Bundestag könne weder im Interesse der Parteien noch der Bürger sein. "Schon die praktische Frage, wo die zusätzlichen 100 Abgeordneten mit ihren Mitarbeitern unterkommen können, ist nicht trivial", sagte Voßkuhle.

Daher hätte er sich "gefreut, wenn man sich vor der anstehenden Bundestagswahl auf neue Regeln verständigt hätte". Grosse-Brömer begrüßte die Äußerungen des Gerichtspräsidenten: "Ich freue mich, dass der Präsident des Bundesverfassungsgerichts eine Reform des Wahlrechts anmahnt, um eine Vergrößerung des Bundestags zu vermeiden."

Der Bundestag hat eine Sollgröße von 598 Abgeordneten. Derzeit sitzen aber 630 Mandatsträger im Parlament. Nach der Bundestagswahl im Herbst könnten es sogar mehr als 700 sein. Ursache ist die im Jahr 2013 beschlossene Wahlrechtsreform, nach der alle Überhangmandate ausgeglichen werden. Überhangmandate entstehen, wenn eine Partei in einem Bundesland mehr Direktmandate erringt, als ihr nach ihrem Zweitstimmen-Anteil zustehen.

Korrekturen am Wahlrecht waren vom Bundesverfassungsgericht verlangt worden, da Wahlen seit 1958 nicht mehr Grundgesetzkonform (allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen) sind da mehrere Punkte verletzt werden. Da die Parteien diesen Mangel nicht beheben können, da diese nicht legitimiert sind. Seit dieser Zeit kommt ein Bundestag nach dem anderen auf illegale Weise zustande, was den Bürgern der BRD jedoch egal zu sein scheint und kein Gericht irgend etwas dagegen unternehmen kann. Nur die Bürger selbst, von denen alle Staatsgewalt ausgeht, könnten diesen Umstand gemeinschaftlich ändern.

Quelle: dts Nachrichtenagentur / André Ott

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