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Frei: Erleichterungen in der COVID-Pandemie erster Schritt, weitere sollen folgen

Archivmeldung vom 06.05.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.05.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Ein RFID microchip Implantat.
Ein RFID microchip Implantat.

Foto: Amal Graafstra - FlickreviewR
Lizenz: CC-BY-SA-2.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Am heutigen Donnerstag hat der Bundestag Erleichterungen und Ausnahmen von Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von Covid-19 beschlossen. Dazu erklärt der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Thorsten Frei: "Der heutige Tag ist ein Tag der Zuversicht, denn heute beschließt der Bundestag Erleichterungen in der COVID-Pandemie."

Frei weiter: "Es ist wichtig, dass diejenigen, die nicht oder nahezu nicht mehr zur Ausbreitung des Virus beitragen, ihre Rechte in größerem Umfang wieder ausüben können. Die Freiheitsrechte sind die Regel, ihre Einschränkung die begründungsbedürftige Ausnahme.

Wenn wir nun für Geimpfte und Genesene Erleichterungen vorsehen, ist klar: Es sind keine Privilegien, die gewährt werden, sondern es ist die Konsequenz aus den wissenschaftlichen Erkenntnissen, dass von Geimpften und Genesenen keine oder fast keine Gefahr mehr für andere ausgeht. Wir werden gemeinsam mit der Bundesregierung in den nächsten Wochen prüfen, welche weiteren Erleichterungen möglich sind. Die heute beschlossenen Regelungen sind ein erster Schritt in einer ganzen Reihe von Erleichterungsschritten, die wir hoffentlich bald alle werden gehen können.

Zum einen sorgt die Rechtsverordnung dafür, dass diejenigen, die nach einer Infektion immun oder vollständig geimpft sind, von den Beschränkungen privater Kontakte und den Ausgangsbeschränkungen ausgenommen sind. Zum anderen sorgt die Verordnung dafür, dass derjenige, der das Virus nicht mehr weitergeben kann, bei den bundeseinheitlichen Regelungen ab einer Inzidenz von 100 wie eine negativ getestete Person behandelt wird. Wer also vollständig geimpft ist, der muss beispielsweise keinen Schnelltest vorweisen, wenn er etwa zum Friseur geht."

Quelle: CDU/CSU - Bundestagsfraktion (ots)

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