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Justizminister wollen rückfällige Träger von Fußfesseln künftig sofort einsperren

Archivmeldung vom 04.08.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.08.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Elektronische Fußfessel in Schweden
Elektronische Fußfessel in Schweden

Foto: Fatboy
Lizenz: GFDL
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die Öffentlichkeit soll besser vor verurteilten Verbrechern geschützt werden, die eine Fußfessel tragen und gegen Bewährungsauflagen verstoßen. Auf Beschluss der Landesjustizminister solle geprüft werden, ob es rechtlich möglich ist, Straftäter in Sicherungsverwahrung zu nehmen, wenn sie Weisungen der Strafkammer verletzen, berichtet die "Rheinische Post".

"Das Strafrecht muss Instrumente bereithalten, um die Allgemeinheit bei einem Verstoß gegen Weisungen der Führungsaufsicht vor schweren Gefahren schützen zu können", sagte der nordrhein-westfälische Justizminister Thomas Kutschaty der Zeitung. Dabei seien jedoch "keine Schnellschüsse gefragt, sondern gründliche Überlegungen". Eine Arbeitsgruppe soll nun prüfen, ob gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht. Das Bundesjustizministerium wird sich daran offenbar beteiligen.

Quelle: Rheinische Post (ots)

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