Piratenpartei: Die Rückkehr der Vorratsdatenspeicherung droht
Archivmeldung vom 15.01.2020
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Freigeschaltet durch André OttDer Europaabgeordnete und Bürgerrechtler Dr. Patrick Breyer (Piratenpartei) warnt vor den Konsequenzen der heutigen Stellungnahme des EU-Generalanwalts in Sachen Vorratsdatenspeicherung [1], der sich für "andere Möglichkeiten der gezielten Vorratsspeicherung" ausspricht:
"Flächendeckende Vorratsdatenspeicherung ist die weitreichendste und am tiefsten in unser Privatleben eingreifende Überwachungsmaßnahme der Geschichte. Wie die Polizei will nun auch der EU-Generalanwalt, dass der Europäische Gerichtshof den bisherigen Schutz unverdächtiger Menschen vor einer Vorratsspeicherung ihrer Telefon- und Internetnutzungsdaten aufgibt und eine vermeintlich 'gezielte' Vorratsdatenspeicherung zulässt. Das Ergebnis wäre eine weitreichende Registrierung des Verhaltens sämtlicher Menschen in Europa ohne jeden Verdacht einer Straftat. Unter einem solchen Generalverdacht wären die vertrauliche Beratung von Menschen in Not ebenso in Gefahr wie die Pressefreiheit.
EU-Generalanwalt Campos Sánchez-Bordona fällt auf die Fake News der Überwachungsideologen herein: Tatsächlich ist kein einziger terroristischer Anschlag durch Vorratsdatenspeicherung verhindert worden. Laut Kriminalstatistik hat Vorratsdatenspeicherung nirgendwo einen statistisch signifikanten Einfluss auf die Begehung oder Aufklärung von Straftaten. Ich haben den Wissenschaftlichen Dienst des Europäischen Parlaments mit einer Untersuchung dieser Frage beauftragt. Die Ergebnisse werden in Kürze vorliegen.
Ich appelliere an den Europäischen Gerichtshof, seine Rechtsprechung zum Schutz der Privatsphäre und Kommunikationsfreiheit von 500 Mio. Europäerinnen und Europäern zu verteidigen!"
Auf Initiative der PIRATEN und ihrer Fraktion wird sich der Innenausschuss des Europäischen Parlaments am nächsten Dienstag Nachmittag [2] mit dem dänischen Vorratsdaten-Skandal befassen: Eine zweistellige Anzahl verurteilter Menschen wurden 2019 aus der Haft entlassen, nachdem sich herausstellte, dass als Beweismittel verwendete Vorratsdaten fehlerhaft waren.
Fußnoten:
[1] https://curia.europa.eu/jcms/jcms/p1_2758357/de/
[2] http://www.europarl.europa.eu/doceo/document/LIBE-OJ-2020-01-20-1_EN.html
Quelle: Piratenpartei Deutschland (ots)