Verfassungsschutz-Chef: EuGH-Urteil zur Vorratsdatenspeicherung "bedauerlich"
Archivmeldung vom 28.04.2014
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Freigeschaltet durch Manuel SchmidtDer Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Hans-Georg Maaßen, hat das Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zur Vorratsdatenspeicherung kritisiert und als bedauerlich bezeichnet. Der EuGH hatte entschieden, dass die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung gegen die Grundrechte verstoße und sie für ungültig erklärt.
"Ich finde es bedauerlich. Die Vorratsdatenspeicherung ist ein wichtiges Instrument im Kampf gegen den Terrorismus", sagte Maaßen im Interview mit dem Nachrichtenmagazin "Focus". Er sei ein "großer Anhänger" dieses Instrumentariums. Nur über gespeicherte IP-Adressen seien die deutschen Sicherheitsbehörden im September 2007 der sogenannten Sauerland-Gruppe auf die Spur gekommen und hätten so einen Anschlag verhindern können.
Zugleich forderte Maaßen die Bundesregierung auf, möglichst schnell zu handeln: "Ich hoffe, dass zumindest der nationale Gesetzgeber in absehbarer Zeit eine Rechtsgrundlage schafft, die uns in die Lage versetzt, dieses gute und hilfreiche Instrument zu nutzen."
In diesem Zusammenhang kam für den Präsidenten des Verfassungsschutzes die Diskussion über die NSA-Abhöraffäre zur "Unzeit". Sie habe auch die politische Debatte über die Vorratsdatenspeicherung belastet. "In vielen Ländern gilt die Priorität der Sicherheit, hier in Deutschland könnte man den Eindruck gewinnen, eher dem Datenschutz", monierte Maaßen.
Eine Rolle spiele dabei, dass Deutschland bisher von einem Anschlag verschont blieb, während Länder wie die USA, Großbritannien oder Spanien blutige Anschläge erleiden mussten. Er hoffe, dass "wir nie solche Erfahrungen machen müssen". Aber: "Vielleicht fühlen wir uns oftmals einfach zu sicher."
Quelle: dts Nachrichtenagentur