Barley will Entschädigungen von DDR-Heimkindern erleichtern
Archivmeldung vom 15.03.2019
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Freigeschaltet durch André OttBundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) will Opfer politischer Willkür in der DDR bei der Durchsetzung ihrer Rechte per Gesetz stärker unterstützen.
"Die bisherige Erwartung, dass die Rehabilitierung von Opfern politischer Verfolgung innerhalb eines bestimmten Zeitraums abgeschlossen und die juristische Aufarbeitung des SED-Systemunrechts beendet werden können, hat sich nicht erfüllt", sagte Barley den Zeitungen des "Redaktionsnetzwerks Deutschland". Mit dem Gesetzentwurf wolle man "sämtliche Antragsfristen streichen, die in den Rehabilitierungsgesetzen mit Blick auf Anträge auf Rehabilitierung und auf die Geltendmachung von Leistungen vorgesehen sind", so die SPD-Politikerin weiter. Nach heutiger Gesetzeslage können Betroffene nur noch bis zum 31. Dezember 2019 entsprechende Anträge stellen.
Barley plant zudem Erleichterungen für die Rehabilitierung von Menschen, die als Kinder oder Jugendliche aus politischen Gründen in Kinderheimen untergebracht oder in Jugendwerkhöfen umerzogen wurden. "Die Folgen des in der DDR begangenen Unrechts an vielen Kindern und Jugendlichen bleiben unsere gemeinsame Verantwortung", sagte die Justizministerin.
Ihnen sei "unvorstellbares Leid" angetan worden, das "sich bis heute auf das Leben dieser Menschen auswirkt. Wir sind verpflichtet, ihnen zur Seite zu stehen", so Barley weiter. Ehemalige DDR-Heimkinder sollen ihre Ansprüche künftig einfacher durchsetzen können. "Kleinkinder kamen in staatliche Erziehungsheime, unter anderem weil ihre Eltern politisch verfolgt wurden", so die SPD-Politikerin weiter.
Künftig sollten die Gerichte, auch wenn es Probleme bei der Sachverhaltsaufklärung gebe, "unter bestimmten Voraussetzungen feststellen können, dass die Kinder selbst politisch verfolgt wurden und sie strafrechtlich rehabilitieren.
Zudem wollen wir einen neuen Anspruch auf Unterstützungsleistungen für ehemalige Heimkinder schaffen", kündigte die Justizministerin an. Die strafrechtliche Rehabilitierung begründet Ansprüche auf soziale Ausgleichsleistungen, wie beispielsweise die Kapitalentschädigung für rechtsstaatswidrige Haftzeiten in Höhe von 306,78 Euro je Haftmonat und Versorgungsleistungen bei haftbedingten Gesundheitsschäden nach dem Bundesversorgungsgesetz. Wirtschaftlich bedürftige ehemalige politische Häftlinge erhalten zudem Unterstützungsleistungen oder seit 2007 eine besondere Zuwendung für Haftopfer in Höhe von monatlich 300 Euro. Das Bundesjustizministerium rechne bis einschließlich 2023 mit Gesamtkosten durch Entschädigungsleistungen in Höhe 2,35 Millionen Euro für den Bund, berichten die Zeitungen des "Redaktionsnetzwerks Deutschland" unter Berufung auf eigene Informationen. Auf die Länder kämen für diesen Zeitraum Ausgaben von knapp 460.000 Euro zu.
Quelle: dts Nachrichtenagentur