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Scholz legt Gesetzentwurf zur steuerlichen Forschungsförderung vor

Archivmeldung vom 28.02.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.02.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Michael Staudinger / pixelio.de
Bild: Michael Staudinger / pixelio.de

Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) hat ein Modell für die steuerliche Forschungsförderung ausgearbeitet. Den Gesetzentwurf, über den das "Handelsblatt" berichtet, habe der Finanzminister am Mittwoch innerhalb der Bundesregierung zur Abstimmung vorgelegt.

Scholz veranschlage für die Förderung jährlich 1,25 Milliarden Euro. Das Programm soll zunächst auf vier Jahre befristet sein und damit auf fünf Milliarden Euro gedeckelt werden. Danach sei eine Evaluation geplant, heißt es. Die Wirtschaftsverbände wollten eine dauerhafte Einführung. Dafür hatte sich auch Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) ausgesprochen. An anderen Stellen zeige sich der Finanzminister mit seinem Modell großzügiger als Altmaier. Scholz wolle, dass die Förderung allen Unternehmen offen steht, unabhängig von ihrer Größe.

Altmaier hatte in seinen Eckpunkten ursprünglich eine Grenze von 3.000 Mitarbeitern vorgeschlagen. Die Federführung für das Gesetz liegt bei Scholz. Gefördert werden sollen laut dem Entwurf des Finanzministeriums Forschungsausgaben im Inland. Die Unterstützung soll sich am Bruttolohnaufwand der Unternehmen für ihre Mitarbeiter in den Forschungs- und Entwicklungsabteilungen bemessen. Es könnten maximal zwei Millionen Euro angesetzt werden, wovon 25 Prozent steuerlich geltend gemacht werden können, also höchstens 500.000 Euro pro Unternehmen und Jahr, heißt es in dem Gesetzentwurf, über den das "Handelsblatt" berichtet. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2020 in Kraft treten.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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