Stiftung Datenschutz: Heilsbringer für alle Datenschutzprobleme?
Archivmeldung vom 20.11.2009
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.11.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDie UIMC hat Bedenken, dass eine Stiftung Datenschutz mit Erwartungen zur Lösung der Probleme des Datenschutzes in unserer Gesellschaft überfrachtet wird.
Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag festgelegt, dass eine Stiftung Datenschutz errichtet werden soll die - analog zur Stiftung Warentest - die Zielsetzung haben soll, Produkte und Dienstleistungen auf Datenschutzfreundlichkeit zu prüfen, die Bildung im Bereich des Datenschutzes zu stärken, Aufklärung zu betreiben und ein Datenschutzaudit zu entwickeln.
Es sollte von Anfang an vermieden werden, eine vom Grundsatz her gute
Idee mit Erwartungen zu überfrachten, die eine derartige Institution
nicht erfüllen kann: Produkte und Dienstleistungen auf dem IT-Sektor
sind etwas grundsätzlich anderes als normale Produkte, die einer
eindeutigen technischen Prüfung im Hinblick auf Funktionsfähigkeit und
Qualität unterzogen werden können. So sind Produkte häufig Programme
oder Programmsysteme, bei denen die Datenschutzfreundlichkeit im Sinne
der Einhaltung der Anforderungen der Datenschutzgesetzgebung in der
Grundkonzeption und -konstruktion programmtechnisch eingebaut werden
muss.
Diese Selbstverständlichkeit ist jedoch nicht grundsätzlich gegeben und
im Zweifelsfall nur durch aufwändige Prüfungen insgesamt sowie in
Einzelpunkten festzustellen. Wesentlich ist darüber hinaus, dass
insbesondere bei Programmsystemen durch die so genannte
Einsatzumgebung, unterstützt durch Maßnahmen auf dem Organisations- und
Regelungssektor eine Datenschutzkonformität erreicht wird oder werden
kann. So sind PETs (Privacy Enhancing Technologies,
datenschutzerhöhende Technologien) zwar konstitutive Bestandteile
ordnungsgemäßer Systeme, reichen jedoch zur Durchführung eines
ordnungsgemäßen Betriebs von datenschutzrelevanten Programmsystemen
nicht aus. Außerdem belegen die "Datenschutzskandale" der letzten Zeit
eindrucksvoll, in welchem Umfang der menschliche Faktor und
insbesondere menschliches Fehlverhalten bis hin zum bewussten
Gesetzesbruch zur Nichteinhaltung von Datenschutzvorgaben führen
können. Dies ist durch Prüfungen im Sinne einer Produkt- und
Dienstleistungsprüfung nicht hinreichend regelbar, selbst wenn die
betreffenden Produkte und Dienstleistungen das Gütesiegel einer
Prüfinstitution erhalten haben.
Außerdem werden viele Programme, die datenschutzrelevante Daten
verarbeiten, völlig außerhalb von Bereichen eingesetzt, die einer
Prüfung unterzogen werden könnten.
Die UIMC meint: So ist das Problem nicht zu lösen, Lösungswege müssten anders aussehen.
Quelle: UIMC