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Bericht: Verfassungsschutz nimmt AfD-Abgeordnete ins Visier

Archivmeldung vom 12.02.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.02.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Andreas Preuß / pixelio.de
Bild: Andreas Preuß / pixelio.de

Der Verfassungsschutz verschärft im Umgang mit der AfD offenbar die Gangart. Anfang des Jahres hätten das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) und die Landesverfassungsschutzbehörden damit begonnen, mehrere AfD-Abgeordnete bei deren außerparlamentarischen Aktivitäten zu überwachen, berichtet die "Zeit" unter Berufung auf eigene Informationen.

Belastende Erkenntnisse speichern die Verfassungsschützer demnach seitdem in neu eingerichteten "Personenakten". Damit nehmen sie eine Praxis wieder auf, die der damalige Bundesinnenminister Thomas de Maizière 2014 nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes eingestellt hatte. Die Karlsruher Richter hatten die Abgeordnetenüberwachung, die seinerzeit der Linkspartei galt, scharf gerügt. Die Beobachtung stelle einen "Eingriff in das freie Mandat" dar, welches eine "von staatlicher Beeinflussung freie Kommunikationsbeziehung zwischen dem Abgeordneten und den Wählerinnen und Wählern" umfasse.

Eine Beobachtung von Abgeordneten sei nur dann statthaft, wenn "Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Abgeordnete sein Mandat zum Kampf gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung missbraucht oder diese aktiv und aggressiv bekämpft". Diese Auflagen sehen die Verfassungsschutzbehörden nun offenbar bei einer Reihe von Abgeordneten aus dem Bundestag und den Landesparlamenten als erfüllt an. Betroffen sind nach Informationen der "Zeit" zunächst eine Handvoll Abgeordnete, die dem sogenannten "Flügel" angehören. In den Personenakten dürfen die Behörden dem Vernehmen nach neben offen zugänglichem Material auch Erkenntnisse sammeln, die mit nachrichtendienstlichen Mitteln gewonnen wurden, also etwa abgehörte Telefonate oder mitgelesene Mails.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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