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Laschet: Gerichtliche Klagen gegen Maßnahmen "völlig berechtigt"

Archivmeldung vom 19.04.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.04.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Armin Laschet (2019)
Armin Laschet (2019)

Foto: Olaf Kosinsky
Lizenz: CC BY-SA 3.0 de
Die Originaldatei ist hier zu finden.

NRW-Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) hat Verständnis für Klagen gegen die Corona-Maßnahmen in Bund und Ländern. Gerichtliche Klagen seien "völlig berechtigt, wenn Sie wissen, welche Grundrechte wir seit Wochen massiv einschränken", sagte Laschet am Sonntag dem Deutschlandfunk. Darüber müsse man jeden Tag neu diskutieren.

Laschet weiter: "Ich werde zum Beispiel in den nächsten Tagen die Frage von Gottesdiensten erneut erörtern, ein massiver Grundrechtseingriff.

Dass Religionen sich nicht mehr in Synagogen, in Kirchen zum Gebet treffen dürfen, das muss jeden Tag immer neu angesichts der Lage überprüft werden und insofern ist jeder, der da klagt, jeder, der da über Einzelmaßnahmen seine eigenen Probleme schildert, berechtigt", sagte der Kandidat für den CDU-Vorsitz.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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