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Datenschutzbeauftragte für Verschiebung von Beschluss zu Fluggastdatengesetz

Archivmeldung vom 24.04.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 24.04.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de

Kurz vor dem Bundestagsbeschluss über ein Fluggastdatengesetz am Donnerstag hat die Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Andrea Voßhoff, eine Vertagung der Entscheidung im Parlament verlangt. Die abschließende Beratung sei "verfrüht", heißt es in einem Schreiben der Datenschutzbeauftragten an den Bundestag, aus dem die Zeitungen der Funke-Mediengruppe zitieren.

Das Vorhaben kombiniere zwei grundsätzliche Datenschutzprobleme im Sicherheitsbereich, kritisierte Voßhoff: Es schaffe zum einen eine weitere Vorratsdatenspeicherung, bei der jährlich Fluggastdaten zu etwa 170 Millionen Passagieren in Deutschland unterschiedslos abgeglichen und über fünf Jahre gespeichert würden. Zudem würden sämtliche Flugreisende mit abstrakten Gefährderprofilen abgeglichen. "Die Daten dienen dem Generieren von Verdächtigen, also dem Aufspüren von Reisenden, die eine Gefahr darstellen könnten und den Sicherheitsbehörden noch nicht bekannt sind", heißt es in dem Schreiben. Ob ein solcher Abgleich mit der europäischen Grundrechtecharta vereinbar sei, "ist noch nicht geklärt", monierte Voßhoff. Mit dem Fluggastdatengesetz wollen Bundesregierung und Koalition eine EU-Richtlinie umsetzen. Demnach werden Fluggesellschaften verpflichtet, die Daten aller Passagiere internationaler Flüge von und nach Deutschland rechtzeitig vor dem Abflug an ein Informationssystem zu übermitteln, das vom Bundeskriminalamt unterhalten wird.

Die Informationen sollen mit anderen Datenbeständen abgeglichen und mit den Sicherheitsbehörden anderer EU-Mitgliedsstaaten ausgetauscht werden können. Voßhoff äußerte nicht nur rechtliche Zweifel an einzelnen Regelungen und an der geplanten Ausweitung auf innereuropäische Flüge, sondern verwies auch darauf, dass der Europäische Gerichtshof in Kürze grundsätzliche Aussagen zur Verarbeitung von Fluggastdaten treffen werde. Dies könne erhebliche Auswirkungen auf das deutsche Gesetz und die zugrunde liegende EU-Richtlinie haben. Deshalb solle das Gesetz bis dahin nicht verabschiedet werden.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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