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Rechtsausschuss-Gutachten: AfD-Antrag für U-Ausschuss ist zulässig!

Archivmeldung vom 08.02.2024

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.02.2024 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Dr. Joachim Keiler (2024) Bild: AfD Deutschland
Dr. Joachim Keiler (2024) Bild: AfD Deutschland

Zur gestrigen Sitzung des Ausschusses für Verfassung und Recht, Demokratie, Europa und Gleichstellung erklärt der AfD-Abgeordnete Dr. Joachim Keiler: „Damit alle Fraktionen im Sächsischen Landtag am Freitag dem Untersuchungsausschuss zur rechtswidrigen Fördermittelvergabe im SPD-Sozialministerium von Petra Köpping bedenkenlos zustimmen können, haben wir einer semantischen Veränderung des Titels unseres Einsetzungsantrages zugestimmt."

Dr. Keliler weiter: "Der Titel wird lauten: ‚Mutmaßlich, rechtswidrige Förderpraxis bei Asyl- und Integrationsmaßnahmen im Verantwortungsbereich von Staatsministerin Köpping‘.

Wir erwarten dann, dass CDU, Grüne und SPD im Untersuchungsausschuss alles dafür tun, um die rechtswidrigen Vorgänge und die Begünstigung von Asyl-Vereinen aus dem linken Spektrum aufzuklären.

Die AfD hat der Wortänderung zugestimmt, um eine sachbezogene, konstruktive und anständige Aufklärungsarbeit im Parlament zu ermöglichen. Von den anderen Fraktionen erwarten wir nun ebenfalls einen anständigen Umgang mit der AfD. Das war in den letzten Wochen leider nicht der Fall.“

Quelle: AfD Deutschland

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