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Atom-Moratorium: Staatsrechtler Morlok wirft der Bundesregierung rechtswidriges Handeln vor

Archivmeldung vom 16.03.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.03.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Fabian Pittich
Martin Morlok Bild: jura.uni-duesseldorf.de
Martin Morlok Bild: jura.uni-duesseldorf.de

Der Staatsrechtler Martin Morlok von der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf hat der Bundesregierung wegen des jüngsten Atom-Moratoriums rechtswidriges Handeln vorgeworfen nach der Devise "legal, illegal, scheißegal". "Das Gesetz (über die Verlängerung der Atomlaufzeiten) gilt natürlich nach wie vor", sagte er der in Halle erscheinenden "Mitteldeutschen Zeitung" (Donnerstag-Ausgabe).

"Das Moratorium ist ein flotter Spruch der Regierung ohne rechtliche Grundlage." Überdies sei das "schon der dritte Fall" in kurzer Zeit, so Morlok weiter. "Der erste Fall war die vom Parlament beschlossene Sperrung kinderpornografischer Seiten, die derzeit ausgesetzt ist. Der zweite Fall ist die Aussetzung der Wehrpflicht. Denn das Wehrpflichtgesetz gibt es ja nach wie vor. Eigentlich müssten die Kreiswehrersatzämter die jungen Männer weiter einberufen. Doch der alte Verteidigungsminister hat einfach gesagt: Wir wenden das Gesetz nicht mehr an. Das Atomgesetz ist der dritte Fall. Diese Ballung ist schon ein bisschen auffällig. Und Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU), vor dem ich großen Respekt habe, verteidigt die Institution, auch gegen seine eigenen Parteifreunde." Der Professor erklärte abschließend: "Ein alter Sponti-Spruch lautet: ,Legal, illegal, scheißegal.' So sollte eine Regierung im Rechtsstaat nicht handeln. Im Moment tut sie es. Denn sie verkündet Maßnahmen ohne Rücksicht auf die Rechtsgrundlage."

Quelle: Mitteldeutsche Zeitung

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