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Ex-Verfassungsrichter hält Impfpriorisierung für verfassungswidrig

Archivmeldung vom 08.01.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.01.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Udo Di Fabio (2018)
Udo Di Fabio (2018)

Foto: Heike Huslage-Koch
Lizenz: CC BY-SA 4.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der Staatsrechtslehrer und ehemalige Bundesverfassungsrichter Udo Di Fabio hält die derzeitige Regelung, wer zuerst gegen Corona geimpft wird, für verfassungswidrig. "Nach unserem Verfassungsverständnis muss das, was für die Grundrechte wesentlich ist, vom Parlament per Gesetz geregelt werden", sagte Di Fabio dem "Spiegel".

Derzeit wird die Reihenfolge in einer Verordnung des Bundesgesundheitsministers geregelt. Wer nach dieser Verordnung noch auf absehbare Zeit nicht an der Reihe sei, könne verlangen, "dass er schon jetzt geimpft wird", so Di Fabio, "und zwar mit der Begründung, dass die derzeitige Priorisierung verfassungswidrig ist, weil sie auf unzureichender rechtlicher Grundlage erfolgt".

In einem solchen Gesetz sollte seiner Meinung nach auch geregelt werden, wer welchen Impfstoff bekommt, wenn es mehrere unterschiedliche gebe. Nötig seien womöglich auch "Antworten, was geschieht, wenn zu wenige sich impfen lassen wollen". Der Staatsrechtler schlägt vor, dass "Lockerungen für Immunisierte" gegebenenfalls "einen Anreiz bieten" könnten, sich impfen zu lassen. Di Fabio gehört dem Corona-Expertenrat des Landes Nordrhein-Westfalen an. Er ist Professor für Staatsrecht an der Universität Bonn und war von 1999 bis 2011 Richter des Bundesverfassungsgerichts.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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