Bernd Gögel: systematische Ausgrenzung nicht hinnehmen
Archivmeldung vom 07.04.2022
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Freigeschaltet durch Sanjo Babić"Die systematische und ständige Ausgrenzung unserer Fraktion nehmen wir nicht länger hin." Mit diesen Worten begründete Baden-Württembergs AfD-Fraktionschef Bernd Gögel MdL die Klage der Fraktion gegen den Landtag sowie die Landtagspräsidentin wegen der sachgrundlosen Nichtbestätigung vorgeschlagener Abgeordneter ins Kuratorium der Landeszentrale für politische Bildung vor dem Verfassungsgerichtshof.
Gögel weiter: "Wir sehen unser Recht der parlamentarischen Opposition zur Kontrolle der vollziehenden Gewalt des Landes aus Art. 27 Abs. 2 LV sowie das Recht der Fraktionen auf Gleichbehandlung aus Art. 27 Abs. 3 Satz 1 und 2 LV verletzt. Diese Verletzung verhöhnt nicht nur die Grundsätze des Rechtsstaats und der repräsentativen Demokratie aus Art. 23 Abs. 1, Art. 25 Abs. 1 LV Hohn, sondern auch den Minderheitenschutz in Form des Rechts auf faire und loyale Anwendung der Geschäftsordnung des Landtags von Baden-Württemberg."
Gögel verweist darauf, dass gemäß der Geschäftsordnung bei allen Gremien die Fraktionen nach ihrer Mitgliederzahl beteiligt werden müssen. "Dabei ist das Höchstzahlverfahren nach Sainte-Laguë/Schepers zugrunde zu legen. Ist zugrunde zu legen, nicht soll oder könnte. Uns stehen also das Vorschlags- und Beteiligungsrecht an der Besetzung des Kuratoriums der Landeszentrale für Politische Bildung zu. Die sachgrundlose Nichtberücksichtigung sowie die Berufung nur der anderen gewählten Mitglieder durch die Präsidentin verstoßen gegen dieses Recht. Insofern erleben wir, nicht zuletzt durch die Nichtwahl unseres Sachverständigen erst gestern Abend, eine grünschwarze Blockadepolitik, die demokratisch gewählten Abgeordneten ihre politischen Wirkmöglichkeiten versagt. Das ist eines Rechtsstaats unwürdig."
Quelle: AfD-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg (ots)