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Verbraucherschützer verteidigt Kabinettsentwurf zu Musterklagen

Archivmeldung vom 23.05.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 23.05.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Klaus Müller, "Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfahlen"
Klaus Müller, "Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfahlen"

Von Heinrich Böll Stiftung from Berlin, Deutschland - Klaus Müller, Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfahlen, CC BY-SA 2.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=12068206

Deutschlands oberster Verbraucherschützer Klaus Müller hat den Kabinettsentwurf zur Musterfeststellungsklage verteidigt. "Die Musterfeststellungsklage ist ein guter erster Schritt, um Erfahrungen zu sammeln", sagte der Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands der Wochenzeitung "Die Zeit". Die Situation von Geschädigten werde sich "deutlich verbessern", wenn Verbraucherorganisationen künftig stellvertretend für sich selbst gegen Unternehmen vor Gericht ziehen können.

Dass selbst eine erfolgreiche Massenklage den Verbrauchern noch keinen Schadensersatz bringt, ist Müller zufolge kein großer Nachteil: "Theoretisch müssten Betroffene noch einmal vor Gericht, damit ihr individueller Schaden festgestellt wird. Aber es gibt kreative Lösungen, um schneller ans Geld zu kommen." Müller gab drei ausführliche Tipps für künftige Massenprozesse: einen schnellen Vergleich, ein Schlichtungsverfahren durch Ombudsleute sowie ein automatisiertes Mahnverfahren.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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