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Plagiatsvorwürfe: CDU-Wirtschaftsrat stützt Schavan

Archivmeldung vom 17.10.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.10.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Annette Schavan / Bild: Andreas Schepers, de.wikipedia.org
Annette Schavan / Bild: Andreas Schepers, de.wikipedia.org

Der Präsident des CDU-Wirtschaftsrates, Kurt Joachim Lauk, stützt die wegen Plagiatsvorwürfen unter Druck stehende Bundesbildungsministerin Annette Schavan (CDU). "Jegliche Vorverurteilungen widersprechen den Grundsätzen eines Rechtsstaates", erklärte Lauk am Mittwoch in Berlin.

Es sei ein unhaltbarer Zustand, dass ein Universitäts-Gutachten an die Öffentlichkeit gelange, "bevor die Betroffene davon Kenntnis hat", betonte der Präsident des CDU-Wirtschaftsrates. "Dies trägt dazu bei, dass die Betroffene einer Vorverurteilung ausgesetzt wird", monierte Lauk. Ein Gutachten der Universität Düsseldorf, an der Schavan promoviert hatte, war am Wochenende den Medien zugespielt worden.

Guttenberg-Jäger Fischer-Lescano verteidigt Schavan

Bundesbildungsministerin Annette Schavan (CDU) bekommt Rückendeckung von Professor Andreas Fischer-Lescano - jenem Mann, der Anfang 2011 die Affäre um die Doktorarbeit des ehemaligen Verteidigungsministers Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) ins Rollen brachte. "Das, was bisher an Textübernahmen bekannt ist, rechtfertigt nicht zwingend den Schluss, von einer Täuschungsabsicht zu sprechen", sagte er dem "Kölner Stadt-Anzeiger". "Es gibt in der Doktorarbeit zwar durchaus sehr problematische Passagen. Doch bleiben sie in der Summe und Qualität unter dem, was Gerichte bisher als Täuschung eingestuft haben. Zwischen den Mängeln in Guttenbergs Doktorarbeit und der von Schavan liegen Welten."

Fischer-Lescano, der eine Professur für öffentliches Recht an der Universität Bremen innehat, kritisierte überdies scharf die Universität Düsseldorf. Wörtlich erklärte er: "Dass im derzeitigen Verfahrensstand an der Universität ein Gutachten an die Presse gegeben wird, das die Betroffene nicht kennt, ist eine Verletzung fundamentaler Verfahrensrechte, in einem für sie besonders sensiblen Verfahrensstadium."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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