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Union und Grüne uneins über Zukunft der Vorratsdatenspeicherung

Archivmeldung vom 17.10.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.10.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Überwachung: Desinformation inklusive (Foto: pixelio.de, Markus Vogelbacher)
Überwachung: Desinformation inklusive (Foto: pixelio.de, Markus Vogelbacher)

Das umstrittene Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung könnte zu einem Knackpunkt in den Jamaika-Gesprächen werden: Während die Union an dem Instrument zur Terrorabwehr festhalten will, lehnen es die Grünen ab.

"Die Vorratsdatenspeicherung kann nach den Vorgaben der Gerichte angepasst werden - abgeschafft werden darf sie aber auf keinen Fall", sagte der CDU-Bundestagsabgeordnete Patrick Sensburg dem "Handelsblatt" (Mittwochsausgabe). "Wir leben in einer digitalen Welt. Da funktioniert es nicht, wenn Verbrechen 4.0 ausgeübt werden und die Polizei auf Niveau 1.0 ermittelt", sagte er.

"Die Vorratsdatenspeicherung ist daher zur Verbrechensbekämpfung notwendig." Die Grünen bezweifeln den Nutzen des Instruments. "Statt einer solchen Massenüberwachung aller Bürgerinnen und Bürger brauchen wir endlich effiziente Instrumente und ein zielgerichtetes Vorgehen gegen konkrete Gefahren", sagte der Grünen-Bundestagsabgeordnete Konstantin von Notz der Zeitung. "Dazu gehört personell wie technisch gut ausgestattete Polizei und in bestimmten Fällen eine lückenlose Überwachung und konsequente Strafverfolgung sogenannter Gefährder." Vor diesem Hintergrund werde die Vorratsdatenspeicherung von Kommunikationsdaten und insgesamt das Konzept anlassloser Massendatenspeicherungen bei den Koalitionsgesprächen, sollte es zu diesen kommen, "sicherlich eine wichtige Rolle spielen".

Zudem steht noch aus, wie sich das Bundesverfassungsgericht zur Vorratsdatenspeicherung verhalten wird. In Karlsruhe sind 14 Verfassungsbeschwerden anhängig. "Wie viele andere haben auch wir vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Neuauflage dieses unverhältnismäßigen Überwachungsgesetzes geklagt", sagte von Notz. Zur Begründung führte er an, dass die Vorratsdatenspeicherung aller Telekomunikations-Verbindungsdaten einen "rechtsdogmatischen Dammbruch" darstelle. "Durch die anlasslose Speicherung sämtlicher Kommunikationsvorgänge wird die unserer Rechtsordnung immanente Unschuldsvermutung relativiert", kritisierte von Notz. "Alle Bürgerinnen und Bürger werden zu potentiellen Verdächtigen, in deren Grundrechte man verdachtsunabhängig eingreift."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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