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4828 Verdachtsfälle auf Subventionsbetrug bei Corona-Hilfe in NRW

Archivmeldung vom 07.11.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.11.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bürokratie = „Herrschaft der Verwaltung“ oder eine Herrschaftsform, in der Beamten die Herrschaft ausüben
Bürokratie = „Herrschaft der Verwaltung“ oder eine Herrschaftsform, in der Beamten die Herrschaft ausüben

Bild: Eigenes Werk /OTT

Die Ermittlungsbehörden in NRW gehen im Zusammenhang mit der Auszahlung von Corona-Hilfen in 4828 Fällen dem Verdacht des Subventionsbetrugs nach. Das sagte ein Sprecher von NRW-Justizminister Peter Biesenbach (CDU) der Düsseldorfer "Rheinischen Post".

Das Land hat nach eigenen Angaben in 428.571 Fällen die Soforthilfezahlungen in einem Umfang von rund 4,47 Milliarden Euro genehmigt. Vergleichsweise deutlich weniger Fälle gibt es bei den Stipendien für freischaffende Künstler. Eine Sprecherin von Ministerin Isabel Pfeiffer-Pönsgen (parteilos) teilte mit, die Anzahl der Verdachtsfälle auf Subventionsbetrug, die dem Ministerium im Zusammenhang mit dem Stipendium für Kulturschaffende gemeldet worden seien, "liegen im einstelligen Bereich bei insgesamt rund 16.500 Stipendienanträgen". In einem Fall habe sich der Verdacht als begründet herausgestellt. In diesem Fall ging es um die Auszahlung von zwei Stipendien à 7000 Euro. Die wenigen weiteren Verdachtsfälle würden derzeit noch geprüft.

Frank Sundermann, wirtschaftspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, sagte der "Rheinischen Post": "Die Soforthilfe der NRW-Landesregierung stand leider von Anfang an unter keinem so guten Stern. Wir alle wissen, dass es damals sehr schnell gehen musste. Das war richtig so und von uns allen auch so gewollt." Allerdings sei die Informationspolitik der Landesregierung dazu mangelhaft, das habe sehr viel Verwirrung gestiftet und viele Antragssteller auch im Unklaren darüber gelassen, ob sie für den Bezug der Soforthilfen überhaupt berechtigt gewesen seien und wofür sie die finanziellen Mittel eigentlich verwenden durften, sagte Sundermann.

Quelle: Rheinische Post (ots)


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