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Bundesregierung beschließt Rentenerhöhung

Archivmeldung vom 29.04.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 29.04.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Rainer Sturm / pixelio.de
Bild: Rainer Sturm / pixelio.de

Die Bundesregierung hat die Erhöhung der Renten zum 1. Juli beschlossen. In den neuen Bundesländern steigen die Renten um 2,5 Prozent, in den alten um 2,1 Prozent. Ost- und Westrente gleichen sich damit weiter an: Der aktuelle Rentenwert klettert in den neuen Ländern von 92,2 Prozent auf 92,6 Prozent des Westwerts.

Als wichtigster Faktor für Rentenanpassungen gelten die Bruttolöhne, die im Jahr 2014 im Vergleich zum Vorjahr um 2,08 Prozent in den alten Bundesländern und um 2,5 Prozent in den neuen Bundesländern gestiegen waren. Ein weiterer wichtiger Faktor für die Rentenanpassung ist der sogenannte Nachhaltigkeitsfaktor. Er berücksichtigt das zahlenmäßige Verhältnis zwischen Rentnern und Beitragszahlern. In diesem Jahr erhöht der Nachhaltigkeitsfaktor die Anpassung leicht um 0,01 Prozent. Außerdem fließt die Entwicklung des Beitragssatzes zur Rentenversicherung ein. In diesem Jahr wirkt sich dieser Faktor aber nicht aus, weil es 2014 keine Beitragssatzänderung gegenüber 2013 gab.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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