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Regierung streitet über Klima-Sofortprogramm für Gebäude

Archivmeldung vom 07.08.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.08.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Der Anteil der menschgemachten CO2 Produktion Weltweit: Deutschland ist vollkommen vernachläßigbar.
Der Anteil der menschgemachten CO2 Produktion Weltweit: Deutschland ist vollkommen vernachläßigbar.

Bild: Politik & Zeitgeschehen / Eigenes Werk

In der Bundesregierung ist ein Streit über ein Klimaschutz-Sofortprogramm für Gebäude entbrannt. Ein entsprechender Entwurf von Wirtschafts- und Bauministerium erfülle nicht die Vorgaben des Klimaschutzgesetzes, heißt es in einem Brief von Umwelt-Staatssekretär Jochen Flasbarth, aus dem die "Süddeutsche Zeitung" zitiert.

"Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie darum, ein Sofortprogramm vorzulegen, das die Einhaltung der Jahresemissionsmengen des Gebäudesektors für die folgenden Jahre sicherstellt", verlangt Flasbarth.

Weil die Emissionen des Gebäudesektors im vorigen Jahr die Vorgaben aus dem Klimaschutzgesetz um zwei Millionen Tonnen Kohlendioxid übertrafen, mussten Bau- und Wirtschaftsministerium - sie sind für die Energieeffizienz in Gebäuden zuständig - ein Sofortprogramm vorlegen, um die Emissionen in den nächsten Jahren entsprechend zu senken. Dazu wollen die beiden Ministerien weitere 5,8 Milliarden Euro für die Förderung energieeffizienter Gebäude ausreichen - noch in diesem Jahr. Nach einem Gutachten des Wirtschaftsministeriums, über das die SZ berichtet, träte die Wirkung allerdings erst verzögert ein. Demnach ließen sich dadurch frühestens 2025 jährlich zwei Millionen Tonnen CO2 einsparen.

Die "zulässigen Jahresemissionsmengen" würden dadurch nicht erfüllt, moniert das Umweltministerium. Das Klimaschutzgesetz war Ende 2019 in Kraft getreten und wird in diesem Jahr erstmals angewandt. Die Sofortprogramme, mit denen Ministerium zum Nachsteuern verpflichtet werden, stehen im Zentrum des Gesetzes. Das Sofortprogramm für Gebäude ist der erste Anwendungsfall: Im Corona-Jahr 2020 waren nur im Gebäudebereich die Klimaziele verfehlt worden.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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