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Grüne in NRW kritisieren Karlsruher Beschluss zum kirchlichen Arbeitsrecht

Archivmeldung vom 21.11.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.11.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Sven Lehmann Bild: gruene-nrw.de
Sven Lehmann Bild: gruene-nrw.de

Der Landesvorsitzende der Grünen in NRW, Sven Lehmann, übte massive Kritik am aktuellen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zum kirchlichen Arbeitsrecht. Karlsruhe bestätigte das Recht einer katholischen Klinik, einem Chefarzt zu kündigen, der nach Ehescheidung wieder geheiratet und damit gegen katholische Glaubensgrundsätze verstoßen hatte.

Lehmann sagte gestern der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinische Post": "Es ist bedauerlich, dass das Verfassungsgericht die Sonderrechte der Kirchen im Arbeitsrecht bestätigt hat. Das kirchliche Arbeitsrecht atmet den Geist des letzten Jahrtausends. Scheidung oder Homosexualität sind kein Kündigungsgrund. Es ist auch nicht akzeptabel, dass viele kirchlich Beschäftigte schlechteren Kündigungsschutz haben oder keine Betriebsräte gründen dürfen." Dies, so fuhr der Grünen-Chef NRW fort, gilt umso mehr, da die meisten Einrichtungen mehrheitlich öffentlich finanziert werden. Immer mehr Gläubige lehnten die rigorose Haltung der Kirchenführungen in dieser Frage ab: "Wir Grüne fordern, dass kirchliche Beschäftigte außerhalb des Verkündigungsbereichs die gleichen Rechte bekommen wie andere Arbeitnehmer auch. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz muss so geändert werden, dass seine Bestimmungen auch für Beschäftigte in kirchlichen Einrichtungen gelten."

Vier bayerische Bistümer gegen Lockerung des katholischen Arbeitsrechts

Die geplante Änderung des Arbeitsrechts der katholischen Kirche stößt auf Widerstand in Bayern. Wie die in Düsseldorf erscheinende "Rheinische Post" unter Berufung auf Kirchenkreise berichtet, haben die Diözesen Passau, Regensburg, Eichstätt und Augsburg Bedenken gegen einen Vorschlag, der unter anderem vorsieht, dass eine Wiederverheiratung Geschiedener nicht mehr grundsätzlich ein Kündigungsgrund für kirchlich Beschäftigte sein soll. Diese Lockerung war Inhalt eines Änderungsvorschlags für die Grundordnung der Bistümer, den eine Arbeitsgruppe unter dem Vorsitz des früheren Freiburger Erzbischofs Robert Zollitsch und der Verband der Diözesen erarbeitet hatten. Demnach soll der "kirchenrechtlich unzulässige Abschluss einer Zivilehe" (die katholische Kirche erkennt Scheidungen nicht an) nur noch als Kündigungsgrund gelten, wenn er "objektiv geeignet ist, ein erhebliches Ärgernis in der Dienstgemeinschaft oder im beruflichen Wirkungskreis zu erregen und dadurch die Glaubwürdigkeit des kirchlichen Dienstes zu beeinträchtigen". Bisher sieht die Grundordnung eine Wiederverheiratung geschiedener Kirchenmitarbeiter als "schwerwiegenden Loyalitätsverstoß". Die Bistümer wollten sich zu der Frage nicht äußern.

Quelle: Rheinische Post (ots)

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