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Bundesverfassungsgericht: DAV rechnet mit Grundgesetzänderung

Archivmeldung vom 23.07.2024

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 23.07.2024 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Deutscher Anwaltverein (DAV)
Deutscher Anwaltverein (DAV)

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Der Vizepräsident des Deutschen Anwaltvereins (DAV), Ulrich Karpenstein, geht davon aus, dass die Ampelkoalition und die Union gemeinsam das Grundgesetz ändern werden, um einen besseren Schutz des Bundesverfassungsgerichts vor Angriffen durch extremistische Parteien zu erreichen.

"Ich freue mich sehr, dass sich die Union und die Ampelfraktionen offenbar auf eine Grundgesetzänderung zur Absicherung des Bundesverfassungsgerichts verständigt haben", sagte er dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland" mit Blick auf die für Dienstag angekündigte Pressekonferenz.

"Ich halte diese Einigung auch für unbedingt notwendig. Es ist doch längst ein Gemeinplatz, dass Gewaltenteilung und Verfassungsgerichtsbarkeit unter dem Grundgesetz keineswegs besser abgesichert sind als etwa in Polen, Ungarn und vielen weiteren Staaten, in denen sich nationalpopulistische Regierungsmehrheiten handstreichartig die Justiz unterwerfen konnten."

Karpenstein fügte hinzu: "Wir brauchen aber gerade in politisch ungemütlicheren Zeiten eine funktionsfähige und unabhängige Verfassungsgerichtsbarkeit. Nur sie kann garantieren, dass die 75-jährige Erfolgsgeschichte des Grundgesetzes auch in 75 Jahren noch fortgeschrieben werden kann."

Quelle: dts Nachrichtenagentur




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