Union sieht Finnlands Zurückweisungsgesetz als Vorbild
Archivmeldung vom 22.07.2024
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Freigeschaltet durch Sanjo BabićSPD, FDP und Linke wollen das EU-Zurückweisungsverbot im Falle von Asylsuchenden beibehalten und lehnen Finnlands und Griechenlands Grenzschutzpolitik ab. Union und AfD würden es begrüßen, wenn das EU-Recht den Grenzbeamten künftig die Verhinderung illegaler Einreisen von Schutzsuchenden nicht mehr pauschal verbieten würde.
Nachdem Finnland per Gesetz EU-rechtswidrige Zurückweisungen von
Schutzsuchenden ermöglicht hat, falls es zu größeren Bewegungen an der
Grenze kommen sollte, sagte Alexander Throm, der innenpolitische
Sprecher der Union, der "Welt": "Gerade, wenn illegale Migration als
Mittel der hybriden Kriegsführung genutzt wird, müssen die EU-Staaten
wehrhaft bleiben. Wer nach Russland oder Belarus mit einem Visum
einreist, will weiterziehen ins westliche Europa." Putin und Lukaschenko
würden die illegale Reise in die EU unterstützen, so der CDU-Politiker.
"Insofern müsste auch internationales Recht für diesen Fall der
Migration als Mittel der hybriden Kriegsführung angepasst werden."
Die
AfD befürwortet Zurückweisungen von Asylsuchenden auch dann, wenn nicht
feststellbar ist, dass ihre Reise nach Europa durch fremde Staaten
gefördert wird: "Die AfD hat immer gesagt, dass die Hinnahme illegaler
Grenzübertritte undemokratischer Blödsinn gegen die nationalen
Interessen ist und am Ende nicht funktionieren wird", teilte Matthias
Moosdorf, außenpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion der "Welt" mit.
Dirk
Wiese, stellvertretender Fraktionsvorsitzende der SPD, antwortete auf
die "Welt"-Frage, ob das EU-Recht reformiert werden sollte, sodass etwa
in Griechenland oder Finnland die Zurückweisung von einigen
Asylsuchenden EU-rechtskonform möglich würde: "Die EU-Asyl-Reform ist
ein wichtiger Schritt, um den gemeinsamen Grenzschutz nach klaren
rechtsstaatlichen Grundsätzen zu regeln. Diese wichtige Reform wäre ohne
das Zutun der deutschen Bundesregierung nicht möglich gewesen. Sie
eröffnet auch Handlungsmöglichkeiten, wenn Migration als Mittel
missbraucht wird, um Europa zu destabilisieren. Wichtig ist hierbei ein
europäisches, abgestimmtes Vorgehen."
Ann-Veruschka Jurisch (FDP)
sagte der "Welt": "Das Recht auf Asyl wird leider zu oft missbraucht:
Die Anerkennungsquoten liegen unter 50 Prozent. Die EU hat mit den neuen
Grenzverfahren und der Krisenverordnung im Rahmen der GEAS-Reform
Antworten darauf." An der EU-rechtlichen Vorgabe, dass Grenzbeamte nur
jene Migranten zurückweisen dürfen, die nicht um Asyl bitten, möchte
Jurisch jedoch nicht rütteln. "Laut Artikel 6 der
EU-Asylverfahrensrichtlinie muss sichergestellt sein, dass auch an den
Außengrenzen ein Asylantrag gestellt werden kann." Dies sei eine
Konkretisierung des völker-, menschen- und europarechtlichen
Refoulement-Verbots. Dieses sei historisch begründet durch die Erfahrung
der Zurückweisung beispielsweise von jüdischen Flüchtlingen an der
Schweizer Grenze.
Clara Bünger, fluchtpolitische Sprecherin der
Linke-Gruppe, argumentiert ebenfalls mit den Lehren aus dem Dritten
Reich für die offenen Grenzen gegenüber Schutzsuchenden: "Ein Asylantrag
muss geprüft werden, unabhängig davon, wie die Person in die EU gelangt
ist. Vom Zurückweisungsverbot darf keinesfalls Abstand genommen werden,
es ist eine der wichtigsten historischen Errungenschaften und Lehre aus
Nazi-Deutschland und Erinnerung an das Versäumnis der Staaten, während
des Zweiten Weltkrieges den Verfolgten des Nazi-Regimes keinen
Zufluchtsort zu bieten."
Quelle: dts Nachrichtenagentur