Union macht verschärftes Ausweisungsrecht zur Koalitionsbedingung
CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann will die von ihm vorgeschlagene Verschärfung des Ausweisungsrechts für straffällig gewordene Flüchtlinge zur Bedingung für eine Koalition nach der Bundestagswahl machen.
Linnemann sagte am Montag dem TV-Sender "Welt", dass der Artikel 45 des
Aufenthaltsgesetzes so geändert werden müsse, dass bereits "nach einer
zweiten Straftat im kleineren Bereich der Aufenthaltstitel erlischt".
Der CDU-Generalsekretär weiter: "Diese Änderung will ich. Die wird bei
uns nicht nur im Wahlprogramm erweiterten Niederschlag finden, sondern
wird auch in einem Koalitionsvertrag kommen."
Wer mit der Union
regieren wolle, dem müsse klar sein, "dass wenn jemand nach Deutschland
kommt und hier Straftaten begeht, kein Recht hat, in Deutschland zu
bleiben". Und weiter: "Ich finde, das kann man schon als Bedingung
stellen."
Für ihn sei das eine Frage des gesunden
Menschenverstandes: "Da kommen Menschen zu uns, die fliehen, und die
haben hier kein Recht, sich unanständig zu verhalten." Dazu gehören für
ihn bereits zwei Straftaten wie Diebstahl oder Schwarzfahren. Den
Hinweis, dass diese Forderung sowohl mit der SPD als auch mit den Grünen
schwierig umzusetzen sein werde, ließ Linnemann nicht gelten: "Das
interessiert mich erst mal nicht." Auch die Union müsse Bedingungen
stellen.
"Jemand, der nach Deutschland kommt, hat sein Gastrecht
verwirkt, wenn er hier meint, tun und machen zu können, was er will.
Hier muss man sich an Regeln und Gesetze halten. Das gilt auch für
kleinere Straftaten." Einen "Warnschuss" brauche es nach Überzeugung von
Gerichten, aber nach der zweiten Straftat müsse man Deutschland
verlassen. Diebstähle, Körperverletzungen, Bedrohungen und Drogendelikte
müssten künftig zählen.
Quelle: dts Nachrichtenagentur