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Versicherungssteuer: Bundesfinanzminister Schäuble gegen pauschale Entlastung für Reeder

Archivmeldung vom 14.01.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.01.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Sitz des Verband Deutscher Reeder (VDR) an der Hamburger Esplanade
Sitz des Verband Deutscher Reeder (VDR) an der Hamburger Esplanade

Foto: Maxjohns
Lizenz: GFDL
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) hat einer pauschalen Steuerentlastung für deutsche Reeder eine Absage erteilt. In einem Brief an Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP), der dem Radioprogramm NDR Info exklusiv vorliegt, schreibt Schäuble, es sei "nicht möglich, eine ganze Wirtschaftsbranche von der Versicherungssteuer freizustellen". Der Grund für den Briefwechsel ist eine Forderung des Bundeszentralamtes für Steuern an sogenannte Pool-Gemeinschaften, in denen sich Reeder gegenseitig gegen finanzielle Risiken absichern. Die Behörde sieht darin eine Versicherungsleistung, die der Steuerpflicht unterliegt. Unter den Pool-Mitgliedern werden Gewinne aus Transport-Geschäften aufgeteilt. So sollen Schwankungen bei den Charterraten, also den Mietpreisen für Schiffe, abgefedert werden.

Der Verband Deutscher Reeder (VDR) sieht durch die Steuerforderung Mehrbelastungen in dreistelliger Millionenhöhe auf die Schifffahrtsbranche zukommen. Gegenüber NDR Info betonte VDR-Hauptgeschäftsführer Ralf Nagel, die Pools seien von den Steuerbehörden jahrzehntelang nicht beanstandet worden. Der Reederverband macht deshalb seit Wochen Front gegen die Steuerforderung. Mitte Dezember hatte Bundeswirtschaftsminister Rösler auf Druck der Branche schriftlich bei seinem Kabinettskollegen Schäuble interveniert und sich dafür eingesetzt, die 2012 erstmals erhobene Pool-Besteuerung wieder zurückzunehmen - ohne Erfolg, wie sich nun zeigt.

Der Bundesfinanzminister begründet seine Absage damit, dass "bestimmte Zusammenschlüsse von Personen oder Personenvereinigungen von jeher eine Versicherungssteuerpflicht auslösen" können - auch wenn diese bisher nicht erhoben wurde. Schäuble weist allerdings auch auf einen möglichen Ausweg hin. Ob ein Schiffspool tatsächlich der Versicherungssteuer unterliege, so Schäuble weiter, hänge von der konkreten organisatorischen und rechtlichen Struktur im Einzelfall ab. Ausnahmen bis hin zum Erlass der Versicherungssteuer seien möglich, so Schäuble, "wenn etwa die Geltendmachung des Steueranspruchs existenzgefährdende Konsequenzen" für die betroffene Reederei hätte. Der CDU-Politiker schlägt vor, die "unterschiedlich beurteilte Rechtslage" in einem Musterprozess zu klären.

Quelle: NDR Norddeutscher Rundfunk (ots)

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