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Kubicki: Bundesregierung hat Grenze des demokratisch Erträglichen übertreten

Archivmeldung vom 10.06.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.06.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Wolfgang Kubicki, 2013
Wolfgang Kubicki, 2013

Foto: Sven Teschke
Lizenz: CC-BY-SA-3.0-de
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Zu Medienberichten über das geplante Vorgehen des Bundeskanzleramts bei der NSA-Selektorenliste erklärt der stellvertretende FDP-Bundesvorsitzende Wolfgang Kubicki: "Nachdem sich Bundeskanzlerin Merkel und ihr Adlatus, Kanzleramtsminister Altmaier, schon in der Vergangenheit damit hervorgetan haben, in der BND-NSA-Affäre missliebige Informationen zu unterdrücken und damit die parlamentarische Kontrolle möglichst zu erschweren, haben beide spätestens jetzt die Grenze des demokratisch Erträglichen übertreten."

Kubicki weiter: "Wenn die Bundesregierung mit Verweis auf völkerrechtliche Verträge verfassungswidriges Verhalten begründet, dann hat das mit rechtsstaatlichen Grundsätzen nicht mehr viel zu tun. Es ist kaum vorstellbar, dass das Aufklärungsbedürfnis eines souveränen Parlamentes vom Wohl und Wehe des amerikanischen Bündnispartners abhängig sein soll.

Wenn sich die Meldungen bestätigen und die Bundesregierung die Selektorenliste dem dafür zuständigen parlamentarischen Gremium vorenthält, ist es die parlamentarische Pflicht, die parlamentarischen Rechte vor dem Bundesverfassungsgericht einzuklagen."

Quelle: FDP (ots)

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