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ÖDP: Nur Erziehungsgehalt schafft Wahlfreiheit!

Archivmeldung vom 08.06.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.06.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP)
Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP)

„Nur das Erziehungsgehalt gewährt Eltern echte Wahlfreiheit,“ sagt Dr. Johannes Resch, Sprecher des Arbeitskreises Sozialpolitik in der Ökologisch-Demokratischen Partei (ÖDP), anlässlich der aktuellen Diskussion über das von der Bundesregierung beschlossene Betreuungsgeld.

„100 (bzw 150) Euro Betreuungsgeld im Monat sind nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Es ist nicht nachvollziehbar, mit welchen Beträgen Eltern abgespeist werden sollen, die ihre Kinder nicht in eine Krippe geben wollen.“ so Resch. „Sie sollen für 150 Euro eine Leistung erbringen, für die der Staat bei Krippenbetreuung mindestens 1000 Euro bezahlt. „Zur im Grundgesetz verankerten Wahlfreiheit der Eltern gehört, dass sie selbst entscheiden können, ob sie ihr Kind selbst betreuen oder in Fremdbetreuung geben wollen. Wenn der Staat eine Vorentscheidung über die Verwendung des Geldes trifft, ist das nicht mehr möglich. Wenn nur die Väter und Mütter mit 1000 Euro unterstützt werden, die ihr Kind in eine Krippe geben, dann werden die Lebensentwürfe der anderen Eltern diskriminiert,“ stellt der ÖDP-Politiker fest. Er weist darauf hin, dass die ÖDP schon lange die Einführung eines Erziehungsgehaltes fordert, das sozialversicherungs- und steuerpflichtig ist und in Höhe von ca. 1000 Euro an alle Eltern bezahlt werden soll. „Ob sie dann mit dem Erziehungsgehalt eine Fremdbetreuung ihrer Wahl bezahlen, um selbst im bisherigen Beruf weiter voll erwerbstätig sein zu können, ist allein von ihnen selbst zu entscheiden, wenn die Grundrechte der Eltern ernst genommen werden.“

Unsozial findet Resch, dass das Betreuungsgeld auf den Hartz IV-Anspruch angerechnet wird. Bei diesem geringen Betrag sollte keine Anrechnung erfolgen wie das beim früheren Erziehungsgeld auch der Fall war. Erst ein echtes Erziehungsgehalt, dass dann die Leistung der Eltern wirklich honoriert, sollte bei Hartz IV angerechnet werden. „Gerade die armen Familien können selbst das geringe Betreuungsgeld gut gebrauchen. Mit der Anrechnung bei Hartz IV wird suggeriert, dass die Kinder ärmerer Familien besser in der Fremdbetreuung aufgehoben sind. Das ist diskriminierend und sachlich nicht begründbar,“ meint der ÖDP-Politiker.

Quelle: ödp Bundesverband (pressrelations)

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