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Insolvenzen verhindern - Öffentliche Auftraggeber müssen Rechnungen begleichen

Archivmeldung vom 18.03.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.03.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Deutsche unter pauschalem Kriminalitätsverdacht von Seiten der Parteien? (Symbolbild)
Deutsche unter pauschalem Kriminalitätsverdacht von Seiten der Parteien? (Symbolbild)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Ingenieurbüros und Bauunternehmen aus ganz Deutschland berichten, dass Kommunen Rechnungen für bereits geleistete Aufträge nicht begleichen wollen und dies zum Teil sogar schriftlich mit Hinweis auf laufende Unterstützungsprogramme für die Wirtschaft begründen.

Dieses Vorgehen gefährdet ohne Not die Existenz vieler Unternehmen und damit auch die Zukunft der Beschäftigten. Die Hilfsprogramme sind für diejenigen Branchen gedacht, die nun keine Kunden oder Aufträge mehr haben. Dies ist bei den Bau- und Ingenieurunternehmen aber anders. Es ist daher zentral, dass insbesondere öffentliche Auftraggeber ihrer Verantwortung gegenüber den Unternehmen gerecht werden und für einen Liquiditätsfluss bei bestehenden Bauvorhaben und eine weitergehende Auftragsperspektive bei Neuvergaben sorgen. Die Kerndienstleistungen der öffentlichen Verwaltung müssen weiterhin garantiert werden, dazu gehört auch das begleichen fälliger Rechnungen.

Dazu erklären Jörg Thiele, Präsident des Verbands Beratender Ingenieure, und Dieter Babiel, Hauptgeschäftsführer des Hauptverbands der Deutschen Bauindustrie: "Es kann nicht sein, dass Unternehmen von öffentlichen Auftraggebern bewusst in die Insolvenz befördert werden. Kreditprogramme sollen schwerste Härten von Betrieben abfedern, die keine Aufträge mehr erhalten, sie sind aber kein genereller Ersatz für vertraglich vereinbarte Honorare. Wir fordern insbesondere die öffentliche Hand auf, eingehende Rechnungen umgehend zu begleichen, damit die Liquidität der Unternehmen nicht fahrlässig in Gefahr gebracht wird. Es gibt keinen Grund, Rechnungen nicht zu begleichen, im Zweifelsfall auch unter Vorbehalt. Nur so können wir als Unternehmer auch unserer Verantwortung für unsere Mitarbeiter gerecht werden und Massenentlassungen vermeiden."

Quelle: Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (ots)

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