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Down-Syndrom-Bluttest löst ethische Kontroverse im Bundestag aus

Archivmeldung vom 25.07.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 25.07.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Achtjähriger Junge mit Trisomie 21
Achtjähriger Junge mit Trisomie 21

Foto: Vanellus Foto
Lizenz: GFDL
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der Bluttest zur Feststellung eines Down-Syndroms während der Schwangerschaft hat unter Bundestagsabgeordneten eine Kontroverse über die Übernahme der Kosten durch die gesetzlichen Krankenkassen ausgelöst. Während sich die behindertenpolitische Sprecherin der Grünen, Corinna Rüffer, dagegen ausspricht, zeigen sich Fachpolitiker von FDP und AfD offen für eine Kostenübernahme, berichtet die "Welt".

"In Deutschland wäre die Übernahme der Kosten durch die gesetzliche Krankenversicherung ein relevanter Schritt auf dem Weg zu einem Routine-Check auf Down-Syndrom", sagte Rüffer von den Grünen. Sie nannte es "einen falschen Schritt". Wer Möglichkeiten schaffe, "immer früher und mit zunehmender Selbstverständlichkeit zu prüfen, ob ein Kind behindert sein wird, sendet vor allem eine Botschaft: Behinderte Kinder sind unerwünscht." Nach Ansicht von Rüffer erzeugt die Möglichkeit eines frühen und biologisch risikolosen Tests gesellschaftliche Erwartungen, diese Angebote zu nutzen. Dann aber gerieten Eltern, die sich gegen den Test "oder sogar wissentlich für ein behindertes Kind" entschieden, "immer mehr in Erklärungsnöte".

Daher seien Bluttests auf Trisomie 21 "kein Beitrag zu einer Gesellschaft, die Menschen mit Down-Syndrom willkommen heißt". Rüffer ist Mitverfasserin eines Positionspapiers von insgesamt zehn Abgeordneten aller Fraktionen (außer der AfD), die sich dafür aussprechen, dass der Bundestag im Rahmen einer breiten ethischen Debatte darüber beraten soll, ob die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für einen medizinisch risikolosen Bluttest übernehmen sollen. Mit diesem Test, der gegenwärtig nur von Selbstzahlern ohne Kassenerstattung genutzt werden kann, lässt sich ab der zehnten Schwangerschaftswoche mit hoher Wahrscheinlichkeit diagnostizieren, ob bei dem Embryo eine Trisomie 21 vorliegt. Derzeit wird im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) aus Ärzten sowie Krankenkassen und Krankenhäusern geprüft, ob es eine Kostenübernahme geben soll. Für die Übernahme spricht sich die an dem Positionspapier nicht beteiligte gesundheitspolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, Christine Aschenberg-Dugnus, aus.

"Ein solcher Test sollte allen Frauen zur Verfügung stehen und nicht nur denjenigen, die es sich auf Selbstzahlerbasis leisten können", sagte Aschenberg-Dugnus der "Welt". Zwar müsse eine breite gesellschaftliche Debatte über die ethischen Fragen beim Umgang mit den neuen pränataldiagnostischen Verfahren geführt werden. Aber: "Es muss dabei bleiben, dass jede Schwangere selbst und diskriminierungsfrei darüber entscheiden kann, ob und welche Untersuchung sie durchführen lässt und wie sie mit dem Ergebnis umgeht", sagte Aschenberg-Dugnus. "Auf keinen Fall möchte ich die `Rolle rückwärts` beim Selbstbestimmungsrecht der Frau." Axel Gehrke, gesundheitspolitischer Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, sagte der "Welt", er habe Probleme mit Bestrebungen, die Informationsmöglichkeiten durch den Bluttest zu beschränken. Dies würde "im Gegensatz zum sonstigen Umgang mit Schwangerschaftsabbrüchen" stehen.

"In Deutschland werden jährlich rund 100.000 Kinder abgetrieben, wobei es sich in aller Regel um gesunde Kinder handeln dürfte. Ich will die Rechtslage zum Schwangerschaftsabbruch nicht infrage stellen. Aber ich sehe einen Widerspruch, wenn dabei einerseits das Selbstbestimmungsrecht der Frauen propagiert wird, aber andererseits nun bei medizinisch relevanten Fragen schon das Informationsrecht der Frauen eingeschränkt werden soll." Daher meine er, "dass es falsch wäre, den Frauen die für ihre Selbstbestimmung wichtigen Informationen prinzipiell vorzuenthalten". Die Forderung nach Befassung des Bundestages indes begrüßt Gehrke: "Solche ethischen Fragen gehören ins Parlament."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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