Union will Ernährungssicherung als Staatsziel ins Grundgesetz aufnehmen
Archivmeldung vom 21.03.2020
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Freigeschaltet durch André OttDeutschland braucht nach dem Willen der Unionsfraktion eine noch höhere Selbstversorgung mit Lebensmitteln. Fraktionsvize Gitta Connemann griff im Gespräch mit der "Neuen Osnabrücker Zeitung" eine Forderung vom CDU-Bundesparteitag im November auf und sprach sich für die Verankerung der Ernährungssicherung im Grundgesetz aus.
Connemann sagte: "Es besteht aktuell kein Anlass zur Sorge. Aber die Corona-Krise zeigt jetzt allen, wie sehr die Versorgung mit Lebensmitteln in Deutschland von internationalen Lieferketten abhängt. Wir brauchen deshalb grundsätzlich mehr Ernährungssouveränität."
Zwar würden hierzulande von einigen Grundnahrungsmitteln wie Kartoffeln oder Milch mehr produziert als verbraucht. Aber es gebe Bereiche, in denen das nicht der Fall sei. Connemann verwies auf Öle und Fette, wo Deutschland seinen Eigenbedarf nur zu 28 Prozent decken kann. Auch bei Gemüse, Eiern oder Obst wie Äpfeln muss die Nachfrage durch Importe gedeckt werden. "Das muss sich ändern. Unsere einheimische Land- und Ernährungswirtschaft muss wieder eine höhere Priorität bekommen. Auch rechtlich", appellierte die Agrarpolitikerin. "Das schaffen wir, indem wir die Ernährungssicherung im Grundgesetz als Staatsziel festschreiben."
Unterdessen sind viele Landwirte weiter um ihre Ernten besorgt, weil Saisonarbeitskräfte fernbleiben. Die Arbeiter aus Ost- und Südosteuropa fürchten sich entweder vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus oder bleiben in den wiedereingeführten Grenzkontrollen hängen. Sieben CDU- und CSU-Politiker aus dem Europaparlament haben Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen daher per Brief aufgefordert, eine Art Passagierschein für Erntehelfer auf den Weg zu bringen. Parlamentarier Jens Gieseke (CDU) teilte der "NOZ" mit, es müsse schnell Klarheit geschaffen werden. "Erntehelfer sind hier unverzichtbar."
Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung (ots)