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Finanzen: SPD-Rechtspolitiker Lischka fordert energische Schritte gegen die Eigengeldwäsche

Archivmeldung vom 29.04.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 29.04.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Doris Oppertshäuser
Burkhard Lischka Bild: burkhard-lischka.de
Burkhard Lischka Bild: burkhard-lischka.de

Der rechtspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Burkhard Lischka, hat angeregt, die Herkunft der Investitionssummen bei größeren Immobiliengeschäften oder Unternehmensbeteiligungen zu prüfen, um Geldwäsche vorzubeugen.

Er reagierte damit auf die jüngste Kritik der Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) an den Zuständen in Deutschland. "Die Gesetzeslücke bei der Eigengeldwäsche muss man schließen", sagte Lischka der in Halle erscheinenden "Mitteldeutschen Zeitung". "Aber durch höhere Strafen die Abschreckung zu erhöhen, das reicht nicht. Wir sollten vielmehr überlegen, ob die Herkunft des Geldes bei Immobiliengeschäften oder Unternehmensbeteiligungen ab einer bestimmten Größenordnung nicht genauer überprüft werden sollte."

Das gelte nicht für einen normalen Hauskauf, fügte der SPD-Politiker hinzu. Aber wenn ein Investor beispielsweise für zehn Millionen Euro Immobilien erwerbe und dafür keinen Kredit benötige, dann könne das ein Anlass sei, besser hinzusehen. Der große Vorteil sowohl bei Immobiliengeschäften als auch bei Unternehmensbeteiligungen sei: "Alle Investoren müssen zum Notar." Das eröffne dem Staat Kontrollmöglichkeiten.

Der Geschäftsführer von Transparency International Deutschland, Christian Humborg, erklärte der "Mitteldeutschen Zeitung": "Es ist beschämend, dass Deutschland zum schlechtesten Viertel der 34 OECD-Staaten zählt, was die vollständige bzw. weitest gehende Umsetzung der OECD-Empfehlungen angeht. Die Regierung muss endlich das umsetzen, was die internationale Gemeinschaft als Mindeststandards vorgibt." Die OECD bemängelt, dass die Eigengeldwäsche nicht strafbar sei und die Strafen insgesamt zu niedrig seien. Die Bundesregierung hat angekündigt, darauf zu reagieren.

Quelle: Mitteldeutsche Zeitung (ots)

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