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Mietendeckel: Mieterhöhungen nach Modernisierungsankündigungen oft unwirksam

Archivmeldung vom 11.03.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 11.03.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Tim Reckmann / pixelio.de
Bild: Tim Reckmann / pixelio.de

Tausende Mieterhöhungen nach Modernisierungsankündigungen können nach Informationen von rbb24 Recherche nicht umgesetzt werden. Denn der Berliner Mietendeckel verhindert, dass Maßnahmen, die erst nach dem 18. Juni 2019 umgesetzt und abgerechnet wurden, voll auf die Miete umgelegt werden können.

Das Gesetz erlaubt in dem Fall nur eine Umlage von maximal 1 EUR je m² monatlich. Das betrifft sogar Maßnahmen, die bereits begonnen wurden. Der Berliner Mieterverein rechnet damit, dass angekündigte Modernisierungen jetzt deutlich kleiner ausfallen oder gar nicht mehr stattfinden.

Die Berlin Brandenburgischen Wohnungsunternehmen (BBU) kritisieren, dass vor allem Wohnungseigentümer, welche die Modernisierung über Banken finanziert haben, Schwierigkeiten bei der Kreditrückzahlung haben könnten. Es sei außerdem davon auszugehen, dass Modernisierungs- und Neubaumaßnahmen in der Stadt zurückgefahren werden.

Quelle: Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) (ots)


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