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NABU: Neues Kreislaufwirtschaftsgesetz verstößt gegen europäisches Recht

Archivmeldung vom 28.10.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.10.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: NABU
Bild: NABU

"Das Kreislaufwirtschaftsgesetz wird die Ressourceneffizienz und Rohstoffsicherung in Deutschland nur minimal erhöhen. Es werden weder die Recyclingziele für Siedlungsabfälle auf 80 Prozent heraufgesetzt, noch setzt es die von der Europäischen Union vorgegebene fünfstufige Abfallhierarchie korrekt um. Die Europäische Kommission hat bereits mitgeteilt, dass die damit verbundene Schwächung der Wiederverwendung und des Recyclings nicht dem europäischen Recht entspricht. Wir rechnen deshalb mit einem Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland", kommentierte NABU-Präsident Olaf Tschimpke die heutige Verabschiedung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes.

Damit münden die dreijährigen Verhandlungen in einen seichten Kompromiss, der den Konflikt der öffentlichen und privaten Abfallwirtschaftsunternehmen befrieden will, aber beim Umweltschutz nicht einen Schritt weiter kommt.

"Der Politik bleiben jetzt zwei Notausgänge: Entweder über den Bundesrat noch Nachbesserungen für mehr Umweltschutz einzureichen, oder im nächsten Jahr feste Regelungen für alle Abfallarten auf den Weg zu bringen. Insbesondere gibt es bislang keinerlei Vorgaben für die mehr als 50 Millionen Tonnen deutscher Industrieabfälle. So verpasst es die Regierungskoalition, die dringend notwendige Kreislaufführung von den Rohstoffen der Zukunft einzuleiten", so Tschimpke.

Quelle: NABU (ots)

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