Kommunen kritisieren Pläne für Fahrverbote
Archivmeldung vom 26.02.2018
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Freigeschaltet durch André OttVertreter der Kommunen haben mit heftiger Kritik auf die Pläne der Bundesregierung reagiert, wonach Städte und Gemeinden künftig zur Verbesserung der Luftqualität in besonders belasteten Gebieten Fahrverbote für Diesel aussprechen dürfen.
"Zurzeit wird eine ganze Reihe von Regelungen diskutiert, die mehr Verwirrung schaffen als eine Lösung der Luftprobleme darstellen", sagte ein Sprecher des Deutschen Städte- und Gemeindesbunds (DStGB). "Wir sind weiterhin gegen jede Form von Fahrverboten und halten Maßnahmen wie einen Ausbau des ÖPNV oder eine verbesserte Verkehrsführung als besser geeignet, die Schadstoffbelastung in der Luft zu begrenzen." Das Bundesverkehrsministerium hatte unter dem Eindruck des zu erwartenden Urteils des Bundesverwaltungsgerichts am Dienstag zu Fahrverboten erklärt, man arbeite an einer "neuen Rechtsgrundlage zur Anordnung von streckenbezogenen Verkehrsverboten oder -beschränkungen zum Schutz der menschlichen Gesundheit vor Feinstaub oder Abgasen (Stickstoffdioxid)".
Die Kommunen sollen damit im Rahmen der Straßenverkehrs-Ordnung in eigener Regie Fahrverbote anordnen können, wenn damit die Vorgaben der Luftreinhaltepläne erfüllt werden könnten. Beim DStGB zweifelt man aber zum einen an der Wirksamkeit von begrenzten Fahrverboten. "Wenn einzelne Strecken gesperrt sind, werden sich die Autofahrer Ausweichrouten suchen", prophezeit der Sprecher. "Zudem entsteht mit kommunalen Fahrverboten genau jener Flickenteppich an Regelungen im Land, den wir vermeiden wollen.
Wir halten den Vorstoß aus dem Bundesverkehrsministerium nicht für praktikabel." Im Verkehrsministerium will man derweil die vorgeschlagenen Maßnahmen als Teil eines Gesamtpaketes sehen, grundsätzliche lehne man Fahrverbote weiter ab, sagte eine Sprecherin. Man setze zur Luftverbesserung vor allem auf intelligente Lösungen, mit denen zum Beispiel der Verkehr um hochbelastete Bereiche durch digitale Steuerungs- und Anzeigesysteme umgeleitet werde. "Dazu gehört auch den Rechtsrahmen so zu präzisieren, dass dies nach einheitlichen Kriterien streckenbezogen in hochbelasteten Straßen geschehen kann", so die Sprecherin. Fahrverbote sollten demnach nur als letztes Mittel und in eng begrenztem Rahmen ausgesprochen werden.
Quelle: dts Nachrichtenagentur