Bundesrat will Reform des Insolvenzgelds erzwingen
Archivmeldung vom 22.11.2011
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittGegen die von der Bundesregierung geplante Erhöhung der Insolvenzgeldumlage um 0,04 Prozent des Arbeitsentgelts für 2012 gibt es Protest von Seiten der Bundesländer. Wie das Wirtschaftsmagazin 'impulse' (Ausgabe 12/2011, EVT 24. November) berichtet, wurde dieser Tagesordnungspunkt der Bundesratssitzung am 25. November kurzfristig gestrichen. Grund dafür ist der Wunsch des Bundesrats, eine Reform der Insolvenzgeldumlage durchzusetzen.
Die Vertreter der Länder fordern eine kaum oder gar nicht schwankende Insolvenzgeldumlage. Die Initiative ging von Nordrhein-Westfalen aus und wurde von einer Mehrheit der Länder unterstützt. Erst wenn die Bundesregierung verspricht, ein Verfahren für eine Verstetigung der Umlage zu entwickeln, will man am 16. Dezember im Bundesrat doch noch zustimmen. Da die Erhöhung bereits zum 1. Januar 2012 in Kraft treten soll, ist das der letztmögliche Termin. Insolvenzgeld erhalten Beschäftigte, wenn ihr Arbeitgeber pleitegeht. Zahlen müssen dieses Geld über ein Umlagesystem indirekt alle Unternehmen.
Bereits 2010 hatte der Bundesrat die Bundesregierung aufgefordert, "das Verfahren zur Festsetzung des Umlagesatzes für das Insolvenzgeld dahingehend zu ändern, dass erhebliche Schwankungen in der Höhe des Umlagesatzes abgemildert werden können". Und diese Schwankungen sind in der Tat erheblich: Im vergangenen Jahr betrugen die Ausgaben der Unternehmen für die Insolvenzgeldumlage fast drei Milliarden Euro, 2009 nur rund 700 Millionen Euro, in diesem Jahr überhaupt nichts. Die Umlage hat damit eine krisenverschärfende Wirkung. "Wenn die wirtschaftliche Lage schlecht ist und mehr Insolvenzen befürchtet werden, steigt die Umlage", sagte Stefan Hardege vom DIHK gegenüber 'impulse'. "Unternehmen werden also dann stärker belastet, wenn das konjunkturelle Umfeld ohnehin schon schlecht ist."
Quelle: impulse, G+J Wirtschaftsmedien (ots)